Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben
(Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG)
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG / Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben
vom 20.12.2012, BGBl I S. 2751 (PDF, 72KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Kleinstbetriebe unterliegen derzeit umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung, sofern sie in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft, bei der keine natürliche Person voll haftet, organisiert sind. Während kleine Einzelkaufleute bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl I S. 1102 (PDF, 309KB, nicht barrierefrei)) von der Buchführung und der Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschlüssen befreit werden konnten, standen einer Entlastung der Kleinstkapitalgesellschaften bisher zwingende europarechtliche Vorgaben nach der Vierten Richtlinie des Rates aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen vom 25. Juli 1978 (78/660/EWG) entgegen.
Mit der am 14. März 2012 verabschiedeten Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (ABl. L 81 vom 21.3.2012, S. 3 (PDF, 728KB, nicht barrierefrei))* (nachfolgend Micro-Richtlinie) können die Mitgliedstaaten nun auch Kapitalgesellschaften, die aufgrund ihrer geringen Größe typischerweise nicht grenzüberschreitend tätig sind und für die eine Rechnungslegung nach den Vorgaben der Richtlinie 78/660/EWG mit übermäßigem Aufwand verbunden ist, von einigen genau bezeichneten Anforderungen befreien. Die Richtlinie erlaubt allerdings nur eine beschränkte Entlastung der Kleinstkapitalgesellschaften. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen europarechtlichen Rechnungslegungsvorgaben.
Werdegang auf europäischer Ebene:
Nationale Umsetzung:
Referentenentwurf (PDF, 139KB, nicht barrierefrei) (Stand: 17.07.2012)
Regierungsentwurf (PDF, 167KB, nicht barrierefrei) (Stand: 12.09.2012)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
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Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Bund der Steuerzahler Deutschland (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)
Bundessteuerberaterkammer (PDF, 100KB, nicht barrierefrei)
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (PDF, 100KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Steuerberaterverband (PDF, 203KB, nicht barrierefrei)
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (PDF, 172KB, nicht barrierefrei)
Die Familienunternehmer (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)
Institut der Wirtschaftsprüfer (PDF, 83KB, nicht barrierefrei)
Institut für Transparenz in der Wirtschaft (PDF, 85KB, nicht barrierefrei)
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