Der Bundesgerichtshof

Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften / Drittes Gesetz zur

vom 20.12.2012, BGBl I S. 2730 (PDF, 161KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Stromerzeugung auf hoher See im Wege von Offshore-Erzeugungsanlagen soll zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs der Bundesrepublik Deutschland leisten. Die effiziente Entwicklung der Energieproduktion offshore erfordert eine bessere Koordinierung zwischen der Errichtung von Offshore-Windparks und dem Bau von Netzanbindungsleitungen und verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren. In der Vergangenheit stellte der individuelle Anbindungsanspruch der Offshore-Windparks die anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber vor erhebliche technologische, personelle und finanzielle Herausforderungen. Zudem traten nicht erwartete Kapazitätsengpässe bei der Zulieferindustrie auf. Mit einem Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan, der den Umsetzungszeitpunkt sowie Ort und Größe von Anbindungsleitungen festlegt, sollen die notwendigen Investitionen in den Offshore-Ausbau zukünftig besser geplant und gesteuert werden können. Damit die notwendigen Investitionen getätigt werden, müssen eventuelle unternehmerische Risiken im Wesentlichen vorhersehbar sein. Bisher bestehen noch keine hinreichenden praktischen Erfahrungen mit der Anbindung von Offshore-Windparks, die weit von der Küste entfernt sind. Technologische Unsicherheiten und Haftungsrisiken bei verspäteter Errichtung oder bei Störung der Anbindungsleitung stellen derzeit ein Investitionshindernis für private Investoren dar. Ziel des Gesetzes ist es, neben der strategischen Neuausrichtung der Offshore-Entwicklung durch einen Systemwechsel hin zu einem verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplan eine Entschädigungsregelung für den Fall einer Verzögerung der Errichtung oder einer Störung des Betriebs der Netzanbindung von Offshore-Erzeugungsanlagen einzuführen.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (BGBl I, S. 1554 (PDF, 364KB, nicht barrierefrei)) wurde das Dritte Binnenmarktpaket Energie umgesetzt. Im Zuge der Umsetzung sind redaktionelle Anpassungen sowie inhaltliche Klarstellungen erforderlich.

Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“ soll jährlich ein Fortschrittsberichts zum Stand der Umsetzung der im Energiekonzept beschlossenen Maßnahmen erstellt werden. Zur Unterstützung des Monitorings wurde eine Geschäftsstelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet, die u. a. das für die Erstellung des Berichts erforderliche statistische Datenmaterial sammelt. Insoweit soll sie auch auf statistische Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes zurückgreifen können.

Entwurf (PDF, 116KB, nicht barrierefrei) (Stand: 15.08.2012)

Regierungsentwurf (PDF, 158KB, nicht barrierefrei) (Stand: 24.08.2012)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 43KB, nicht barrierefrei)

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Formulierungshilfe (PDF, 116KB, nicht barrierefrei) für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am 22.10.2012

Stellungnahme



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