Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Notare / Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf

vom 26.06.2013, BGBl I S. 1800 (PDF, 74KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das deutsche Justizsystem nimmt im internationalen Vergleich eine herausragende Position ein. Trotz dauerhaft hoher Arbeitsbelastung und stetig steigender Verfahrenszahlen leisten Justizbedienstete in der täglichen Praxis hervorragende Arbeit. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt in Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt anderer Länder. Auch von ausländischen Unternehmen und Investoren wird gerade das deutsche Justizsystem als Pluspunkt für den Investitionsstandort Deutschland beurteilt.

Gerade wegen dieser positiven Bilanz darf allerdings nicht von notwendigen Reformen abgesehen und auf die weitere Funktionsfähigkeit des Justizsystems vertraut werden. Strukturelle Reformen sind im Bereich der Justiz angesichts knapper personeller und finanzieller Ressourcen erforderlich, um den Justizgewährungsanspruch auch in der Zukunft in der gewohnten Qualität erfüllen zu können. Dabei muss eine Unterscheidung getroffen werden, welche Aufgaben zum Kernbereich der Rechtsprechung und damit unabdingbar zur Justiz gehören und welche Aufgaben ohne Qualitätsverlust auf andere geeignete Stellen übertragen werden können.

Die Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes und Teil der vorsorgenden Rechtspflege für die Übernahme bestimmter Aufgaben, die bislang von den Gerichten wahrgenommen werden, besonders geeignet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen daher die Notare zur Effektivierung des Verfahrens und zur Entlastung der Justiz mit verschiedenen Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut werden.

Bezug:

Wiedervorlage des Gesetzesantrags in BR-Drs 109/08 (PDF, 152KB, nicht barrierefrei) (GESTA 16. WP C145) ; Grundgesetzänderung (Art. 98a) siehe GESTA 17. WP C015

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 09.05.2012

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Begrenzung der Übertragung sämtlicher Nachlassangelegenheiten auf Notare, insbes. betr. Zuständigkeit des Nachlassgerichtes in erster Instanz, Einführung eines bundeseinheitlichen Mitteilungsrechtes betr. Grundbuchinhalte mit Länderabweichungsrecht anstelle der ursprünglichen Länderöffnungsklausel, Beibehaltung der Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher betr. Wechselproteste und Scheckproteste, Klarstellungen und rechtsförmliche Änderungen; Wegfall der gegenstandslos gewordenen Regelungen betr. zwischenzeitlich eingerichtetes Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer;
Änderung, erneute und zusätzliche Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Aufhebung versch. §§ in 10 Gesetzen, zusätzliche Änderung einer Rechtsverordnung sowie Verzicht auf Änderung Beurkundungsgesetz, Gerichtsvollzieherkostengesetz und Wechselgesetz sowie Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; Verordnungsermächtigung

Stellungnahmen:


* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages