Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts / Gesetz zur Änderung des

vom 31.08.2013, BGBl I S. 3533 (PDF, 97KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 26.01.2016, BGBl I S. 121 (PDF, 25KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Entwurf soll die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die Beratungshilfe effizienter gestalten. Er greift einerseits die Forderungen der Länder aus den Bundesratsinitiativen der 16. und 17. Legislaturperiode auf (Prozesskostenhilfe: Bundestagsdrucksachen 16/1994 (PDF, 852KB, nicht barrierefrei), 17/1216 (PDF, 829KB, nicht barrierefrei); Beratungshilfe: Bundestagsdrucksache 17/2164 (PDF, 711KB, nicht barrierefrei)), die in den Jahren zuvor gestiegenen Ausgaben der Länderhaushalte für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe zu begrenzen. Andererseits soll aber sichergestellt werden, dass der Zugang zum Recht gerichtlich wie außergerichtlich weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen eröffnet ist. Außerdem soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einbeziehung steuerrechtlicher Angelegenheiten in die Beratungshilfe umgesetzt werden.

Bezug:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einbeziehung steuerlicher Angelegenheiten in die Beratungshilfe (BVerfGE 122, 39)

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (GRUR 2009, 88)

Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 527KB, nicht barrierefrei) (Stand: Mai 2012)

Regierungsentwurf (PDF, 569KB, nicht barrierefrei) (Stand: 03.08.2012)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.03.2013

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Bei der Prozesskostenhilfe (PKH) Verzicht auf Absenkung der Freibeträge für Selbständige und Ehegatten/Lebenspartner, auf Anhebung der Ratenhöchstzahldauer sowie auf erweiterte Auskunftsmöglichkeiten; Änderungen in den Bereichen Zuständigkeit für Bedürftigkeitsprüfungen und nachträgliche Änderung einer PKH-Bewilligung; bei der Beratungshilfe Verzicht auf erweiterte Auskunftsmöglichkeiten sowie auf das Erinnerungsrecht der Staatskasse, Änderungen betr. nachträgliche Antragstellung; weitere Detailanpassungen sowie redaktionelle Änderungen;
Änderung § 120 sowie erneute Änderung versch. §§ Zivilprozessordnung, Änderung §§ 6a, 7 und 13 sowie erneute Änderung einzelner §§ Beratungshilfegesetz, erneute Änderung versch. §§ und Verzicht auf Änderung einzelner §§ in weiteren 11 Gesetzen

Stellungnahmen



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