Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
Sicherungsverwahrung / Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der
vom 05.12.2012, BGBl I S. 2425 (PDF, 82KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u. a.) die Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Gleichzeitig hat es dem Gesetzgeber in Bund und Ländern aufgegeben, ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln und normativ festzuschreiben, das dem verfassungsrechtlichen „Abstandsgebot“ Rechnung trägt, wonach sich der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der vorgenannten Entscheidung des BVerfG, soweit sie den Bundesgesetzgeber zu entsprechendem Tätigwerden verpflichtet.
Referentenentwurf (PDF, 370KB, nicht barrierefrei) (Stand: 09.11.2011)
Regierungsentwurf (PDF, 449KB, nicht barrierefrei) (Stand: 07.03.2012)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 27.06.2012
Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe im Deutschen Caritasverband (KAGS) (PDF, 106KB, nicht barrierefrei)
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (PDF, 53KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Richterbund (PDF, 176KB, nicht barrierefrei)
Neue Richtervereinigung (PDF, 184KB, nicht barrierefrei)
Organisationsbüro Strafverteidigervereinigungen und Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (PDF, 158KB, nicht barrierefrei)
- zum Regierungsentwurf
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 47KB, nicht barrierefrei)