Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) / Gesetz zur

vom 26.06.2013, BGBl I S. 1805 (PDF, 61KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dies gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche, die sexuellen Missbrauch erlitten haben. Die Beratungen des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ haben gezeigt, dass in den letzten Jahren bereits viel für den Opferschutz im Strafverfahren erreicht worden ist, aber gerade für die minderjährigen Opfer sexuellen Missbrauchs noch weitere gesetzliche Verbesserungen erforderlich sind. Der vorliegende Gesetzentwurf greift insbesondere Empfehlungen auf, die der Runde Tisch zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, zur Ausweitung der Opferanwaltbestellung und zur Stärkung von Verletztenrechten erarbeitet hat. Außerdem soll die Verjährung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, die ebenfalls Gegenstand der Beratungen des Runden Tisches war, zugunsten der Opfer sexuellen Missbrauchs und vorsätzlicher Verletzung anderer höchstpersönlicher Rechtsgüter verlängert werden.

Referentenentwurf (PDF, 205KB, nicht barrierefrei)

Synopse vom 07.12.2010: Geltende Regelung – Neufassung (PDF, 82KB, nicht barrierefrei) (Quelle: BMJ)

Regierungsentwurf (PDF, 216KB, nicht barrierefrei)

Bezug:

Empfehlungen des sog. Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich
Siehe auch Gesetz zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen und Gesetz zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 26.10.2011

Beschlussempfehlung des Ausschusses

Sachverständigenbegutachtung betr. Notwendigkeit einer Therapieweisung, weitere Änderungen im Bereich Schutzwürdiger Belange der Verletzten und anderer Prozessbeteiligten, Verzicht auf gesetzliche Festlegung besonderer Qualifikationsanforderungen als Jugendrichter oder Jugendstaatsanwalt, Beibehaltung der Verjährungshemmung;
Erneute und zusätzliche Änderung einzelner §§ Strafprozessordnung, Neufassung § 171b Gerichtsverfassungsgesetz, erneute Änderung § 36, zusätzliche Änderung § 109 sowie Verzicht auf Änderung § 37 Jugendgerichtsgesetz, Verzicht auf Änderung § 207 und Aufhebung § 208 Bürgerliches Gesetzbuch, zusätzliche Änderung § 78b Strafgesetzbuch

Stellungnahmen



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