Der Bundesgerichtshof

Siebenundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien
(47. Strafrechtsänderungsgesetz - 47. StrÄndG)

Strafrechtsänderungsgesetz 47. - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien

vom 24.09.2013, BGBl I S. 3671 (PDF, 24KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 30.12.2013, BGBl I 2014 S. 12 (PDF, 21KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung ist ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss. Obwohl die Genitalverstümmelung vor allem in Ländern Afrikas, aber auch in einzelnen Ländern Asiens praktiziert wird, besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf. Zwar gibt es keine gesicherten empirischen Erkenntnisse bzw. Daten dazu, wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen bzw. bedroht sind. Die Nichtregierungsorganisation TERRE DES FEMMES geht aber beispielsweise für 2012 von knapp 24 000 betroffenen Frauen (über 20 Jahre) und ca. 6 000 bedrohten Frauen und Mädchen in Deutschland aus. Ungeachtet dessen gibt es – soweit ersichtlich – keine nennenswerte Anzahl entsprechender Strafverfahren.

Zwar kann schon heute die Verstümmelung der äußeren weiblichen Genitalien mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren (§§ 223, 224 des Strafgesetzbuchs – StGB) bestraft werden. Für einen höheren Schutz der Betroffenen soll die Bekämpfung der Verstümmelung der äußeren weiblichen Genitalien aber weiter verstärkt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Unrecht, das in jeder Genitalverstümmelung liegt, geschärft werden. Der Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Genitalverstümmelung muss in erster Linie im präventiven und sozialen Bereich liegen. Aber auch in strafrechtlicher Hinsicht kann ein weiterer Beitrag geleistet werden.

Bezug:

Siehe auch die Initiative der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie die Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Initiative der Fraktion der SPD


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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 24.04.2013



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