Der Bundesgerichtshof

Fuenfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Strafrechtsänderungsgesetz 45. - Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

vom 06.12.2011, BGBl I S. 2557 (PDF, 71KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 19. November 2008 die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt beschlossen (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28 (PDF, 71KB, nicht barrierefrei))*. Mit dieser Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, schwere Verstöße gegen das gemeinschaftliche Umweltschutzrecht unter Strafe zu stellen. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie.

Werdegang auf europäischer Ebene:


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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)

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Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Vereinheitlichung von Strafvorschriften, Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen;
Erneute Änderung §§ 326 und 329 Strafgesetzbuch, Verzicht auf Änderung § 69 sowie Änderung § 71 Bundesnaturschutzgesetz und erneute Änderung § 38 Bundesjagdgesetz

Stellungnahme



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