Der Bundesgerichtshof

Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Umwandlungsgesetzes / Drittes Gesetz zur Änderung des

vom 11.07.2011, BGBl I S. 1338 (PDF, 53KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Richtlinie 2009/109/EG vom 16. September 2009 (ABl. L 259 vom 2.10.2009, S. 14 (PDF, 759KB, nicht barrierefrei))* hat zu Änderungen der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG, 82/891/EWG und 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften geführt. Soweit diese Änderungen zwingende Vorschriften betreffen, müssen sie gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Änderungsrichtlinie bis zum 30. Juni 2011 in deutsches Recht umgesetzt werden. Andere Regelungen haben optionalen Charakter. Ihre Umsetzung fällt unter die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten. Von einigen dieser Optionen soll Gebrauch gemacht werden.

Die Änderungen der genannten Richtlinien verfolgen das Ziel, die Verwaltungslasten der in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmen zu reduzieren. Im Bereich der Verschmelzung und Spaltung soll dies durch Verzicht auf bestimmte Regelungen bzw. durch Erleichterungen für Berichtspflichten, für die Prüfung durch Sachverständige, für die Information der Anteilsinhaber vor der Beschlussfassung und für die Veröffentlichung bestimmter Unterlagen erreicht werden.

Referentenentwurf (PDF, 116KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 61KB, nicht barrierefrei) (Stand: 28.06.2010)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 36KB, nicht barrierefrei)

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Stellungnahmen


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