Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)

Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz

vom 03.05.2013, BGBl I S. 1108 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) unterstützt alleinerziehende Elternteile vorübergehend, weil alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und bei Ausfall von Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils auch im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für den von dem anderen Elternteil fehlenden Unterhalt aufkommen müssen. Aufgrund dieser erschwerten Bedingungen muss den alleinerziehenden Elternteilen und ihren Kindern die unterstützende Wirkung der Unterhaltsleistung nach dem UVG so einfach und so effektiv wie möglich zukommen. Zur Entbürokratisierung der Unterhaltsleistung nach dem UVG wird deshalb den alleinerziehenden Elternteilen die Antragstellung vereinfacht. Den zuständigen Stellen wird der Rückgriff auf den Unterhaltsschuldner oder die Unterhaltsschuldnerin erleichtert. Der Rückgriff dient auch der zukünftigen Sicherung der Unterhaltsansprüche des Kindes für Zeiten, in denen kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr besteht.

Referentenentwurf (PDF, 88KB, nicht barrierefrei) (21.09.2011)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 35KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 28.01.2013

Stellungnahmen



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