Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes [Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse]
Urheberrechtsgesetzes / Achtes Gesetz zur Änderung des [Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse]
vom 07.05.2013, BGBl I S. 1161 (PDF, 24KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Durch den Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden.
Bezug:
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2010 und vom 19. Oktober 2011 zu sog. Vorschaubildern (I ZR 69/08 und I ZR 140/10)
Referentenentwurf (PDF, 66KB, nicht barrierefrei) (13.06.2012)
Referentenentwurf (PDF, 63KB, nicht barrierefrei) (27.07.2012)
Regierungsentwurf (PDF, 83KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 30.01.2013
Beschlussempfehlung des Ausschusses:
Titeländerung (eingebracht als: Siebtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes); Einräumung einer knappen aber zweckdienlichen Beschreibung des verlinkten Inhaltes analog zu Vorschaubildern durch Freistellung einzelner Wörter und kleinster Textausschnitte ("Snippets") vom Leistungsschutzrecht zur lizenzfreien Nutzung;
Änderung § 87f Urheberrechtsgesetz
Stellungnahmen
- in der Einführungsphase
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 70KB, nicht barrierefrei)
- zum Gesetzentwurf
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) (PDF, 131KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)
Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (PDF, 190KB, nicht barrierefrei)