Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften

abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur Änderung

vom 01.11.2016, BGBl I S. 2452 (PDF, 56KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Verordnung (EU) Nr. 660/2014 vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen gilt ab 1. Januar 2016; bis zum 1. Januar 2017 sind Kontrollpläne für die nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 durchzuführenden Kontrollen zu erstellen. Ziel der Verordnung (EU) Nr. 660/2014 ist eine verbesserte Bekämpfung von illegalen Verbringungen von Abfällen. Das Abfallverbringungsgesetz ist an diese Verordnung anzupassen.

Mit Artikel 1 des 45. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt ist der Straftatbestand des § 326 Absatz 2 StGB, der Verbringungen von Abfällen betrifft, geändert worden; mit Artikel 4 dieses Gesetzes wurde die Abfallverbringungsbußgeldverordnung geändert. Die Erfahrungen in der Folge dieser Änderungen haben gezeigt, dass das Sanktionsgefüge nicht ausreichend differenziert war und zu Auslegungsproblemen führte. Ziel ist die Schaffung entsprechender differenzierter Sanktionsregelungen und die Verbesserung der Rechtssicherheit.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:


Regierungsentwurf (PDF, 167KB, nicht barrierefrei) (Stand: 04.05.2016)

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Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 36KB, nicht barrierefrei)

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