Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur Änderung
vom 01.11.2016, BGBl I S. 2452 (PDF, 56KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die Verordnung (EU) Nr. 660/2014 vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen gilt ab 1. Januar 2016; bis zum 1. Januar 2017 sind Kontrollpläne für die nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 durchzuführenden Kontrollen zu erstellen. Ziel der Verordnung (EU) Nr. 660/2014 ist eine verbesserte Bekämpfung von illegalen Verbringungen von Abfällen. Das Abfallverbringungsgesetz ist an diese Verordnung anzupassen.
Mit Artikel 1 des 45. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt ist der Straftatbestand des § 326 Absatz 2 StGB, der Verbringungen von Abfällen betrifft, geändert worden; mit Artikel 4 dieses Gesetzes wurde die Abfallverbringungsbußgeldverordnung geändert. Die Erfahrungen in der Folge dieser Änderungen haben gezeigt, dass das Sanktionsgefüge nicht ausreichend differenziert war und zu Auslegungsproblemen führte. Ziel ist die Schaffung entsprechender differenzierter Sanktionsregelungen und die Verbesserung der Rechtssicherheit.
Bezug:
- Verordnung (EU) Nr. 660/2014 vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 189, 27.06.2014, S. 135 (PDF, 739KB, nicht barrierefrei))*
- Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28 (PDF, 71KB, nicht barrierefrei))*
Werdegang auf europäischer Ebene:
Regierungsentwurf (PDF, 167KB, nicht barrierefrei) (Stand: 04.05.2016)
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