Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Bausparkassen / Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
vom 21.12.2015, BGBl I S. 2399 (PDF, 94KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das aktuelle Bausparkassengesetz wurde letztmals mit dem Änderungsgesetz vom 13. Dezember 1990 neu gefasst. Die Regelungen dieses Änderungsgesetzes traten überwiegend am 1. Januar 1991 in Kraft. Zwischenzeitlich hat sich insbesondere durch veränderte Rahmenbedingungen und die Weiterentwicklung der Kreditwirtschaft weiterer Anpassungsbedarf ergeben.
Das Bausparkassengesetz ist insbesondere an die zwischenzeitlich erfolgte Fortentwicklung des weiteren Aufsichtsrechts anzupassen. So ist im Bausparkassengesetz etwa den neu geregelten Zuständigkeiten der Europäischen Zentralbank bei der Aufsicht über Kreditinstitute, die sich durch eine Fortentwicklung des Unionsrechts ergeben haben, Rechnung zu tragen. Die fortschreitende Einbindung der Bausparkassen in Konzernstrukturen erfordert zudem eine Anpassung des Risikomanagements der Bausparkassen an diese Entwicklung. So ist sicherzustellen, dass auch künftig wesentliche Tätigkeiten zur Steuerung und Kontrolle der spezifischen Risiken des Bauspargeschäfts durch die Bausparkasse selbst erfolgen. Hierdurch soll insbesondere verhindert werden, dass diese Tätigkeiten, die die notwendige bausparspezifische Risikokontrolle bewirken, beeinträchtigt werden. Ferner stellt das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau die Bausparkassen vor neue Herausforderungen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange das Kapitalmarktzinsniveau niedrig bleiben wird. Die aus dem Jahr 1990 stammenden und seitdem im Wesentlichen unveränderten gesetzlichen Vorgaben für Bausparkassen sind an mögliche Auswirkungen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes nicht hinreichend angepasst. Die gesetzlichen Vorschriften sollen daher unter jeweiliger Berücksichtigung bausparspezifischer Besonderheiten und unter Wahrung der Belange der Bausparer angepasst werden, um auf die Auswirkungen reagieren zu können, die ein weiter anhaltendes Niedrigzinsumfeld mit sich bringen kann.
Bezug:
- Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176, 27.06.2013, S. 1 (PDF, 4MB, nicht barrierefrei))*
- Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))*
Werdegang auf europäischer Ebene
Nationale Umsetzung:
Referentenentwurf (PDF, 151KB, nicht barrierefrei) (07.09.2015)
Regierungsentwurf (PDF, 214KB, nicht barrierefrei) (24.09.2015)
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Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 36KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 23.11.2015
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