Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt
Binnenschifffahrt / Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der
vom 05.07.2016, BGBl I S. 1578 (PDF, 50KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die im geltenden Recht enthaltenen Regelungen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt beruhen auf dem von Deutschland ratifizierten Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI). Dieses Übereinkommen soll durch das Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) abgelöst werden.
Bezug:
Vertragsgesetz s. Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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