Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Buchpreisbindungsgesetzes / Zweites Gesetz zur Änderung des
vom 31.07.2016, BGBl I S. 1937 (PDF, 31KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Buchpreisbindungsgesetz regelt zum Schutz des Kulturgutes Buch die Verpflichtung der Verlage, für den Verkauf von Büchern an Letztabnehmer einen Preis festzusetzen und die Verpflichtung der Händler, beim Verkauf der Bücher an Letztabnehmer diesen festgesetzten Preis einzuhalten. Vor dem Hintergrund der Veränderungen des Marktumfeldes durch die digitalen Medien bedarf das Gesetz in Bezug auf elektronische Bücher einer Anpassung, die Rechtssicherheit schafft. Dadurch soll die Erreichung des Zwecks des Gesetzes – Erhalt eines breiten Buchangebots und Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit – mittel- und langfristig sichergestellt werden.
Bezug:
- Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Absicherung der Buchpreisbindung als essentielles Mittel zur Erhaltung der Vielfalt des Buchangebots und der Buchhandlungen auch im Hinblick auf elektronische Bücher
Erwägungsgrund 114 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94, 28.03.2014, S. 65 (PDF, 3MB, nicht barrierefrei))*
Werdegang auf europäischer Ebene:
Referentenentwurf (PDF, 243KB, nicht barrierefrei)
Regierungsentwurf (PDF, 30KB, nicht barrierefrei) (03.02.2016)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei) |
Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Verbraucherzentrale Bundesverband (PDF, 122KB, nicht barrierefrei)
- zum Regierungsentwurf
Börsenverein des Deutschen Buchhandels (PDF, 254KB, nicht barrierefrei)
- zum Gesetzentwurf
Handelsverband Deutschland, HDE (PDF, 118KB, nicht barrierefrei)
* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2016
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