Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts
Bundesarchivrechts / Gesetz zur Neuregelung des
vom 10.03.2017, BGBl I S. 410 (PDF, 78KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die zentralen Regelungsgehalte des geltenden Bundesarchivgesetzes (BArchG), das aus dem Jahre 1988 stammt, wurden im Unterschied zur Archivgesetzgebung der Länder seitdem nicht wesentlich aktualisiert. Dadurch werden die Beantwortung aktueller Rechtsfragen sowie die Bewältigung künftiger Herausforderungen für das Bundesarchiv erheblich erschwert. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt daher nicht nur eine umfassende Neustrukturierung, Straffung und sprachliche Überarbeitung des geltenden Gesetzes. Er enthält zudem auch Neuerungen, die im Wesentlichen auf eine Anpassung an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft, die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Bundesarchivs im sogenannten Digitalen Zeitalter und die Entlastung der Bundesbehörden von IT-technischen Aufgaben bereits im Stadium der Zwischenarchivierung gerichtet sind.
Bezug:
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Regierungsentwurf (PDF, 313KB, nicht barrierefrei) (04.05.2016)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei) |