Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes
Bundesjagdgesetzes / Erstes Gesetz zur Änderung des
vom 01.11.2016, BGBl I S. 2451 (PDF, 20KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes erfolgt, um eine Regelungslücke zu schließen. Die Verordnungsermächtigungen, die im Zuge der Gesetzgebung zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie geschaffen worden sind, beziehen bisher nur teilweise Teile und Erzeugnisse von – auch aus EU-rechtlichen Gründen – zu schützenden Arten ein. Dies ist nun zu ergänzen, um die Befugnisse zu schaffen, die die erforderlichen Umsetzungsregelungen für EU-Recht ermöglichen.
Bezug:
- Richtlinie 2008/99/EG vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328, 06.12.2008, S. 28 (PDF, 72KB, nicht barrierefrei))*
Werdegang auf europäischer Ebene:
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei) |
Protokollerklärung der Bundesregierung:
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeswaldgesetzes betr. Klarstellung der nicht zur Holzvermarktung im engeren Sinne zählenden forstlichen Maßnahmen sowie Freistellung vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen noch 2016 (BR-PlPr 948 (PDF, 594KB, nicht barrierefrei))
Umsetzung der Protokollerklärung s. Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
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