Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts / Gesetz zur Einführung des Rechts auf
vom 20.07.2017, BGBl I S. 2787 (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Die öffentliche Diskussion im Nachgang zu dem Referendum in der Republik Irland zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat jedoch erneut deutlich gemacht: Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus sind gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Adoptionsrecht.
Bezug:
- Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 17/12677 (PDF, 164KB, nicht barrierefrei) GESTA 17. WP C160 bzw. des identischen Gesetzesantrags auf BR-Drs 196/13 (PDF, 154KB, nicht barrierefrei) GESTA 17. WP C161
- Der Gesetzentwurf ist identisch mit dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs 18/8 (PDF, 223KB, nicht barrierefrei) GESTA C001 sowie dem unter anderem Titel eingebrachten Entwurf der Fraktion B90/GR auf BT-Drs 18/5098 (PDF, 169KB, nicht barrierefrei) GESTA C069
- Siehe auch GESTA C006 und Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner sowie Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
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