Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs*
Elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs / Gesetz zur Einführung der
vom 05.07.2017, BGBl I S. 2208 (PDF, 194KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
In weiten Bereichen der privaten, geschäftlichen und öffentlichen Kommunikation hat sich die elektronische Dokumentenerstellung, -übermittlung und -speicherung durchgesetzt. Auch in den meisten gerichtlichen Verfahrensordnungen besteht seit vielen Jahren die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung; die Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr wurden dort mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl I S. 3786 (PDF, 137KB, nicht barrierefrei)) grundlegend modernisiert. Strafakten sind dagegen bislang noch in Papierform zu führen, obwohl die Mehrzahl der darin befindlichen Dokumente bereits mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellt wurde und zunehmend auch elektronisch übermittelt werden wird. Damit ist die elektronische Arbeitsweise heute bereits Realität, auch wenn aufgrund gesetzlicher Regelungen am Ende ein Papierdokument stehen muss.
Daher soll auch im Strafverfahren eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer elektronischen Akte als Voraussetzung für einen Medienwechsel geschaffen werden, der den technischen Fortschritt nachvollziehen und die Strafjustiz modernisieren wird. Zugleich sollen die Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr in Strafsachen an die Regelungen angeglichen werden, die für die übrigen Gerichtsbarkeiten bereits im Jahr 2013 geschaffen wurden. In diesem Zusammenhang sollen einige weitere Anpassungen im Zivilprozessrecht vorgenommen werden, um auch hier die Akteneinsicht über ein elektronisches Akteneinsichtsportal zu ermöglichen und die Nutzungspflichten für professionelle Rechtsanwender im Mahnverfahren zu erweitern.
Referentenentwurf (PDF, 470KB, nicht barrierefrei) (Stand: 23.09.2014)
Regierungsentwurf (PDF, 239KB, nicht barrierefrei) (Stand: 04.05.2016)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei) |
Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
BITKOM (PDF, 201KB, nicht barrierefrei)
Bund deutscher Rechtspfleger (PDF, 140KB, nicht barrierefrei)
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 81KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 137KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Juristinnenbund (PDF, 75KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Richterbund (PDF, 123KB, nicht barrierefrei)
- zum Regierungsentwurf
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 102KB, nicht barrierefrei)
- zur BT-Drs. 18/9416
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband und Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (PDF, 156KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Richterbund (PDF, 85KB, nicht barrierefrei)
Weitere Hintergrundinformationen:
Diskussionsentwurf (PDF, 313KB, nicht barrierefrei) (Stand: Juni 2012)
* ursprünglich eingebracht als "Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs"
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