Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen / Gesetz zur Bekämpfung von

vom 30.05.2016, BGBl I S. 1254 (PDF, 44KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens ist korruptiven Praktiken in diesem Bereich auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten. Dies ist nach gegenwärtiger Rechtslage nur unzureichend möglich.

Nach einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs handeln niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Ärzte bei Wahrnehmung der ihnen in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben weder als Amtsträger (§ 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c des Strafgesetzbuchs – StGB) noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen (§ 299 StGB), sodass die Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuchs für niedergelassene Vertragsärzte grundsätzlich nicht anwendbar sind (Beschluss vom 29. März 2012 – GSSt 2/11). Auch die auf den Vermögensschutz ausgerichteten Straftatbestände der Untreue (§ 266 StGB) und des Betrugs (§ 263 StGB) können das Geben und Nehmen von Bestechungsgeldern nur eingeschränkt erfassen und decken den Unrechtsgehalt von Korruption nicht hinreichend ab.

Damit bestehen bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Lücken, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden sollen.

Bezug:

Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 zur Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit (GSSt 2/11)
Wiedervorlage des Gesetzesantrags aus der 17. Wahlperiode: ... Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in geänderter Fassung
Siehe auch: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (Initiative: Bayern)


Referentenentwurf (PDF, 98KB, nicht barrierefrei) (04.02.2015)

Regierungsentwurf (PDF, 183KB, nicht barrierefrei)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 02.12.2015

Stellungnahmen:

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