Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung / Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus

vom 22.12.2016, BGBl I S. 3106 (PDF, 331KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die beiden wesentlichen Bestandteile dieses Gesetzes sehen Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie der Regelungen zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) vor, die eng miteinander verbunden sind:
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung in Deutschland und damit für die Umsetzung der Energiewende. Daher soll die KWK ausgebaut und weiterentwickelt werden. Maßgebliches Instrument hierfür ist das KWKG. Die jüngste Novelle dieses Gesetzes, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, hat insbesondere die Förderung der gasbasierten KWK-Erzeugung sowie der Wärmenetze und Wärmespeicher verbessert, die Flexibilisierung der KWK weiterentwickelt und die Förderung auf die Anlagen in der öffentlichen Versorgung
konzentriert. Für diese Novelle steht die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission jedoch noch aus. Durch das hier vorgelegte Gesetz wird sichergestellt, dass das KWKG alle Voraussetzungen für die beihilferechtliche Genehmigung erfüllt und somit umfassend wirksam werden kann. Zu diesem Zweck werden insbesondere zwei Maßnahmen im KWKG umgesetzt:

  • Künftig werden KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt (MW) nur noch gefördert, wenn sie sich erfolgreich in einer Ausschreibung durchsetzen. Damit werden Ausschreibungen auch für KWK-Anlagen eingeführt – genau wie im EEG, in dem dieses Jahr ebenfalls Ausschreibungen eingeführt worden sind. Dies ermöglicht eine bessere Mengensteuerung, bedeutet mehr Planbarkeit für alle Marktakteure und erhöht die Kosteneffizienz in der Förderung. Das Ausschreibungsdesign für KWK wird sich am EEG 2017 orientieren. Es ist im Übrigen darauf ausgerichtet, dass es einen freien Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anlagen (z.B. Anlagen in der öffentlichen Versorgung oder industrielle KWK) gibt.
  • Die Privilegierung der stromkostenintensiven Unternehmen bei den Förderkosten des KWKG wird an die europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien*** angepasst. Zu diesem Zweck wird die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das KWKG übertragen.

Durch diese Maßnahmen werden zugleich das KWKG und das EEG 2017 stärker aneinander angepasst, um im Interesse eines konsistenten Energierechts einen besseren Gleichlauf dieser beiden wichtigen energiepolitischen Gesetze zu erreichen. Damit verbunden ist auch eine bessere Verzahnung der Bestimmungen zur Eigenversorgung im EEG 2017 und KWKG. Dies steht im Zusammenhang mit dem zweiten Schwerpunkt des Gesetzes:

Die Eigenversorgung mit Strom wird seit dem EEG 2014 teilweise mit der EEG-Umlage belastet, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Ausgenommen sind bisher aus Gründen des Vertrauensschutzes Bestandsanlagen. Diese Ausnahme ist beihilferechtlich von der EU-Kommission nur bis Ende 2017 genehmigt worden. Mit diesem Gesetz wird eine Anschlussregelung vorgelegt. Diese Regelung schreibt den Vertrauensschutz fort: Bestandsanlagen müssen demnach auch künftig keine EEG-Umlage in der Eigenversorgung bezahlen. Eine Umlagepflicht entsteht erst dann, wenn die Stromerzeugungsanlage grundlegend erneuert wird, das heißt, wenn der Generator ausgetauscht wird. Auch in diesem Fall bleibt die EEG-Umlage um 80 Prozent verringert. Zu diesem Zweck werden die Regelungen zur Eigenversorgung im EEG 2017 neu gefasst und eng mit den Bestimmungen im KWKG abgestimmt.

Im Übrigen bleiben die Struktur und die Inhalte des KWKG und des EEG 2017 unverändert. Die beiden Gesetze werden lediglich punktuell in einzelnen Detailfragen angepasst, um bestehende Unsicherheiten zu beseitigen oder den gesetzgeberischen Willen der letzten Novellen deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Auch wird die Möglichkeit zur Einrichtung einer Clearingstelle für das KWKG geschaffen.

Bezug:


Referentenentwurf (PDF, 652KB, nicht barrierefrei) (26.09.2016)

Regierungsentwurf (PDF, 832KB, nicht barrierefrei) (19.10.2016)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 21.11.2016

Stellungnahmen



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