Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

Kulturgutschutzrechts / Gesetz zur Neuregelung des

vom 31.07.2016, BGBl I S. 1914 (PDF, 204KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Gesetz dient der Neuregelung des Kulturgutschutzes in Deutschland, indem alle bestehenden Gesetze in einem Gesetz zusammengefasst werden. Es dient gleichzeitig der Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (Neufassung) (ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 1 (PDF, 461KB, nicht barrierefrei))*. Ferner dient das Gesetz der verbesserten Umsetzung des Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (BGBl. 2007 II S. 626 (PDF, 88KB, nicht barrierefrei)), im Folgenden: UNESCO-Übereinkommen von 1970.

Die Bundesregierung hat im April 2013 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen umfassenden Bericht zum Kulturgutschutz in Deutschland (BT-Drs 17/13378 (PDF, 23MB, nicht barrierefrei)) vorgelegt. In diesem Bericht kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass eine Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland zwingend erforderlich ist.

Die Bundesregierung hat festgestellt, dass das Kulturgüterrückgabegesetz vom 18. Mai 2007 zu erheblichen Anwendungsproblemen geführt hat und die bilateralen Beziehungen Deutschlands zu zahlreichen anderen Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens von 1970 belastet hat. Auch der lückenhafte Schutz von deutschem Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland ist immer wieder - vor allem von den zuständigen Ländern - kritisiert worden. Nur in Einzelfällen ist es gelungen, mit erheblichen finanziellen Mitteln bereits abgewandertes Kulturgut zu erwerben und nach Deutschland zurückzuführen.

Mit der Novellierung sollen deshalb ein einheitliches und kohärentes Gesetz geschaffen und der Kulturgutschutz in Deutschland maßgeblich gestärkt werden. Der Gesetzesentwurf umfasst verbesserte Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen, um nationales Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen, um unrechtmäßig verbrachtes nationales Kulturgut zurückzuerhalten und um unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückzugeben.

Mit dieser Neuregelung soll vor allem gegen den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgut vorgegangen werden. Dadurch können auch Finanzierungsmöglichkeiten ausländischer Terrororganisationen eingeschränkt werden, die sich zunehmend aus Raubgrabungen archäologischer Stätten sowie durch den illegalen Handel mit diesen Kulturgütern finanzieren.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:




Referentenentwurf (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) (14.09.2015)

Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (04.11.2015)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 42KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 13.04.2016

Stellungnahmen


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