Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
Lebenspartner / Gesetz zur Bereinigung des Rechts der
vom 20.11.2015, BGBl I S. 2010 (PDF, 75KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
In einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts, werden Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt, ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich wäre. Der Gesetzentwurf will in derartigen Vorschriften die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen, um die Rechtsordnung zu vereinheitlichen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften von geringerer praktischer Bedeutung. Gleichzeitig sollen noch unterbliebene Anpassungen des Bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das Adoptionsvermittlungsgesetz an das Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) angepasst sowie weitere notwendige Änderungen vorgenommen werden.
Referentenentwurf (PDF, 134KB, nicht barrierefrei) (26.01.2015)
Referentenentwurf (PDF, 87KB, nicht barrierefrei) (10.03.2015)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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