Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes / Gesetz zur Förderung von

vom 17.07.2017, BGBl I S. 2532 (PDF, 86KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur gelingen, wenn eine große Vielzahl von Personen und Unternehmen mitwirkt und die Energiewende auf dem Weg zu einer weit überwiegenden Versorgung durch erneuerbare Energien mitgestaltet. Dieser Weg ist bisher sehr erfolgreich beschritten worden. Hauseigentümer sind allerdings bisher unmittelbarer am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt als Mieter. So können Hauseigentümer von Solarstrom vom Hausdach profitieren und die Energiewende mitgestalten. Mietern steht diese Möglichkeit bislang nicht im gleichen Maße offen. Das Angebot von Solarstrom vom Hausdach an die Mieter ist für den Anlagenbetreiber bisher nur in Einzelfällen wirtschaftlich, so dass es an einem entsprechenden Angebot an die Mieter fehlt. Zwar fallen einige Kostenbestandteile im Vergleich zum Strombezug aus dem Netz nicht an (Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe), allerdings sind die Anlagen ohne eine weitere Förderung zumeist weniger wirtschaftlich als bei Volleinspeisung des Stroms in das Netz der allgemeinen Versorgung. Gleichzeitig liegt Deutschland das dritte Jahr in Folge beim Ausbau der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie hinter dem jährlichen Ausbaupfad von 2 500 Megawatt (MW) zurück.

Bezug:

Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage GESTA E059.


Referentenentwurf (PDF, 145KB, nicht barrierefrei) (17.03.2017)

Regierungsentwurf (PDF, 151KB, nicht barrierefrei) (26.04.2017)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 36KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 21.06.2017

Stellungnahmen


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