Gesetz zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption
Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption / Gesetz zu dem
vom 14.12.2016, BGBl II S. 1322 (PDF, 360KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Korruption macht nicht vor den Grenzen von Staaten halt. Von verschiedenen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden deshalb Rechtsinstrumente erarbeitet, die der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption dienen.
Auch auf der Ebene des Europarats sind im Bereich der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung zwei weitere Rechtsinstrumente beschlossen worden, die nunmehr durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert werden sollen:
- Das Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption (Strafrechtsübereinkommen) dient dem Schutz der Gesellschaft vor den negativen Auswirkungen der Korruption mit den Mitteln des Strafrechts. Es verfolgt das Ziel, insbesondere zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats so weit wie möglich einen strafrechtlichen Mindeststandard bei der Bekämpfung der Korruption zu entwickeln und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verbessern. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Strafrechtsübereinkommen bereits auf der Unterzeichnerkonferenz vom 27. Januar 1999 in Straßburg unterzeichnet und damit ihre Unterstützung des Strafrechtsübereinkommens zum Ausdruck gebracht. Es ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten.
- Das Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption (Zusatzprotokoll) ergänzt das Strafrechtsübereinkommen um die Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit von Schiedsrichtern und Schöffen und wurde von der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls auf der Unterzeichnerkonferenz vom 15. Mai 2003 unterzeichnet. Es ist am 1. Februar 2005 in Kraft getreten.
Bezug:
Ausführungsgesetze s.
- 48. Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und
- Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
Referentenentwurf (PDF, 74KB, nicht barrierefrei) (29.02.2016)
Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (11.05.2016)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 33KB, nicht barrierefrei) |
Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Elisa Hoven und Michael Kubiciel (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) (Kölner Papiere zur Kriminalpolitik ; 2016,4)