Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
Strommarktgesetz / Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes
vom 26.07.2016, BGBl I S. 1786 (PDF, 280KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Der Strommarkt durchläuft eine Phase des Übergangs. Erneuerbare Energien übernehmen mehr Verantwortung in der Stromversorgung, die Nutzung der Kernenergie in Deutschland endet im Jahr 2022 und die europäischen Märkte für Strom wachsen weiter zusammen. Dabei haben insbesondere die Verwirklichung des europäischen Strombinnenmarktes, der Ausbau der erneuerbaren Energien, der sinkende Stromverbrauch und die Liberalisierung der Strommärkte zu einem zeitweise erheblichen Überangebot an Kapazitäten im Bereich der Stromerzeugung geführt. Diese Überkapazitäten führen in Kombination mit derzeit niedrigen Brennstoff- und Kohlendioxid-Preisen zu niedrigen Strompreisen am Großhandelsmarkt.
Auch in dieser Übergangsphase muss der Strommarkt Versorgungssicherheit gewährleisten sowie Einspeisung und Entnahme von Strom synchronisieren: Er muss dafür sorgen, dass jederzeit genau so viel Strom in das Stromnetz eingespeist wird, wie aus diesem entnommen wird. Einerseits muss er dazu sicherstellen, dass ausreichend Kapazitäten zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage vorhanden sind (Vorhaltefunktion). Andererseits muss der Strommarkt durch Preissignale jederzeit gewährleisten, dass vorhandene Kapazitäten zur richtigen Zeit und im erforderlichen Umfang kontrahiert und tatsächlich eingesetzt werden (Einsatzfunktion). Einem solchen möglichst kosteneffizienten, flexiblen und umweltverträglichen Einsatz bestehender Kapazitäten stehen derzeit aber noch Hemmnisse entgegen.
Vor diesem Hintergrund muss der Strommarkt reformiert werden. Diese Reform wird im Wesentlichen durch dieses Gesetz umgesetzt. Die Reform basiert insbesondere auf dem Grün- und dem Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Oktober 2014 und Juli 2015 auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Auf dieser Grundlage verfolgt das Gesetz das Ziel, dass die Stromversorgung in einem weiterentwickelten Strommarkt sicher, kosteneffizient und umweltverträglich erfolgt. Zugleich werden mit diesem Gesetz Inhalte der am 8. Juni 2015 von den Energieministern von 12 europäischen Staaten unterzeichneten gemeinsamen Erklärung zu regionaler Kooperation bei der Gewährleistung von Stromversorgungssicherheit im Rahmen des Energiebinnenmarktes umgesetzt. Diese Erklärung ist auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht.
Zur umweltverträglichen Stromversorgung gehört ferner, dass der Stromsektor zur Erreichung der nationalen Klimaziele beiträgt: Deutschland soll die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringern. Die bisherigen Maßnahmen genügen allerdings nicht, dieses Ziel zu erreichen. Deshalb hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ beschlossen. Es sieht vor, dass in allen Sektoren ein Beitrag zur Emissionsminderung erbracht werden muss. Unter anderem sollen 22 Millionen Tonnen Kohlendioxid unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels eingespart werden. Dieses Gesetz schafft die Grundlage dafür, dass Braunkohlekraftwerke schrittweise mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt ab dem Jahr 2016 aus dem Markt genommen und vorläufig stillgelegt werden. Für jeweils vier Jahre werden sie als letzte Absicherung der Stromversorgung verwendet. Danach werden die Blöcke endgültig stillgelegt. Das ist ein substantieller Beitrag des Stromsektors zur Erreichung des nationalen Klimaschutzziels 2020.
Bezug:
Grün- und Weißbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende" des BMWi vom Oktober 2014 und Juli 2015 ; Gemeinsame Erklärung der Energieminister von 12 europäischen Staaten zu regionaler Kooperation bei der Gewährleistung von Stromversorgungssicherheit im Rahmen des Energiebinnenmarktes vom 8. Juni 2015 ; "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" der Bundesregierung vom 3. Dezember 2014
Referentenentwurf (PDF, 755KB, nicht barrierefrei) (Stand: 14.09.2015)
Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (Stand: November 2015)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 41KB, nicht barrierefrei) |
Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 16.03.2016
Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
AGFW, Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (PDF, 51KB, nicht barrierefrei)
Bitkom (PDF, 77KB, nicht barrierefrei)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (PDF, 426KB, nicht barrierefrei)
Bundesverband Erneuerbare Energie (PDF, 298KB, nicht barrierefrei)
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (PDF, 328KB, nicht barrierefrei)
Handelsverband Deutschland, HDE (PDF, 144KB, nicht barrierefrei)
Verband Deutscher Papierfabriken (PDF, 207KB, nicht barrierefrei)
Verband kommunaler Unternehmen (PDF, 425KB, nicht barrierefrei)
Verbraucherzentrale Bundesverband (PDF, 43KB, nicht barrierefrei)
- zur BT-Drs 18/7317
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (PDF, 267KB, nicht barrierefrei)