Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

ARUG II / Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie

vom 12.12.2019, BGBl I S. 2637 (PDF, 131KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (ABl. L 132 vom 20.5.2017, S. 1 (PDF, 851KB, nicht barrierefrei), im Weiteren: „2. ARRL“)* ist bis zum 10. Juni 2019 in deutsches Recht umzusetzen.

Die Richtlinie zielt insgesamt auf eine weitere Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften sowie auf eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten. Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie eine Reihe von Regelungen zu Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand („say-on-pay“) und zu Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen („related-party-transactions“), zur besseren Identifikation und Information von Aktionären („know-your-shareholder“) sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:



Referentenentwurf (PDF, 774KB, nicht barrierefrei) (11.10.2018)

Regierungsentwurf (PDF, 1.009KB, nicht barrierefrei) (20.03.2019)




Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 43KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 05.06.2019

Stellungnahmen

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