Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe / Gesetz zur Neuregelung des

vom 07.07.2021, BGBl I S. 2363 (PDF, 715KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 30.03.2022, BGBl I S. 666a (PDF, 35KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts besteht Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt hat (Beschluss vom 14.1.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12, sowie Beschluss vom 12.1.2016 – 1 BvL 6/13). Da sich teilweise parallele Regelungen auch in der Patentanwaltsordnung (PAO) und im Steuerberatungsgesetz (StBerG) finden, erstreckt sich der gesetzgeberische Handlungsbedarf auch auf die PAO und StBerG. Zudem ist das geltende Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften unvollständig und inkohärent. Das geltende Recht trägt auch den veränderten Organisationsformen der anwaltlichen Arbeit nicht Rechnung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater üben heute ihren Beruf zu einem großen Teil in Berufsausübungsgesellschaften aus, ohne dass sich dies hinreichend im entsprechenden Berufsrecht widerspiegelt. Schließlich haben sich die Berufsrechte der anwaltlichen und steuerberatenden Berufe auseinanderentwickelt, ohne dass dies durch Unterschiede im Berufsbild gerechtfertigt wäre.

Darüber hinaus sind zahlreiche Einzelpunkte im Bereich des Berufsrechts reformbedürftig. So wird das für die anwaltliche Berufsausübung zentrale Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen bisher allein auf Satzungsebene in der Berufsordnung geregelt. Zudem müssen Teile der Berufsordnungen an die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst werden

Eckpunkte (PDF, 77KB, nicht barrierefrei) (27.08.2019)

Referentenentwurf (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) (29.10.2020)

Regierungsentwurf (PDF, 3MB, nicht barrierefrei) (20.01.2021)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 590KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 14.04.2021

Stellungnahmen



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