Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)

COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) / Gesetz zur Abmilderung der Folgen der

vom 15.05.2020, BGBl I S. 948 (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen geführt, die noch vor wenigen Wochen undenkbar erschienen. Hiervon sind weite Teile der Wirtschaft und des privaten Lebens betroffen und auch im Veranstaltungswesen und in Freizeiteinrichtungen machen sich die Auswirkungen der Pandemie deutlich bemerkbar. Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote wurde ein Großteil der geplanten Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen abgesagt und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.

Eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für die unterschiedlichsten Freizeitveranstaltungen kann aufgrund der notwendigen Absagen nicht mehr eingelöst werden. Museen, Freizeitparks oder Schwimmbäder können aufgrund der erforderlich gewordenen Schließungen nicht mehr besucht werden. Die Inhaber der Eintrittskarten oder Nutzungsberechtigungen wären daher nach geltendem Recht berechtigt, die Erstattung des Eintrittspreises oder Entgelts von dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber zu verlangen. Die Veranstalter und Betreiber wären in einem solchen Falle mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss konfrontiert. Da sie infolge der Krise derzeit auch kaum neue Einnahmen haben, ist für viele eine die Existenz bedrohende Situation entstanden.

Formulierungshilfe (PDF, 99KB, nicht barrierefrei) (08.04.2020)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 609KB, nicht barrierefrei)


Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht); Erteilung der Vollmacht zur förmlichen Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat gem. § 8 Integrationsverantwortungsgesetz zum Beschlussvorschlag betr. Verlängerung der Frist zur Durchführung von Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften bzw. von Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften vorübergehend auf 12 Monate; Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) als Art 1a der Vorlage


* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages