Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen

Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen / Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei

vom 19.06.2019, BGBl I S. 840 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Mit dem Entwurf soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16) für Fixierungen in der gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft (der sogenannten Zivilhaft) Rechnung getragen werden. Für freiheitsentziehende Fixierungsanordnungen in der Strafhaft, dem Maßregelvollzug, der Untersuchungshaft, der vorläufigen Unterbringung und im Jugendarrest wird ein richterliches Verfahrensrecht geschaffen.

In dem Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es sich bei der 5-Punkt- sowie bei der 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Artikels 104 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) handelt, die von der zugrunde liegenden Entscheidung über die Freiheitsentziehung als solcher nicht gedeckt ist und daher den Richtervorbehalt im Sinne des Artikels 104 Absatz 2 Satz 1 GG abermals auslöst.

Bezug:

Referentenentwurf (PDF, 243KB, nicht barrierefrei) (Stand: 22.02.2019)

Regierungsentwurf (PDF, 61KB, nicht barrierefrei) (Stand: 24.04.2019)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 08.05.2019

Stellungnahmen



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