Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
(Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG / Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
vom 18.03.2021, BGBl I S. 354 (PDF, 43KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Elektrofahrzeuge können einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten. Ihre Zahl auf den Straßen wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. Ziel der Bundesregierung ist ausweislich des Klimaschutzprogramms 2030, dass in Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein sollen. Als Hindernis für den flächendeckenden Einsatz von Elektrofahrzeugen gilt unter anderem das Fehlen einer ausreichenden Ladeinfrastruktur.
Mit diesem Gesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Das Gesetz setzt Artikel 8 Absatz 2 bis 6 der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.06.2018, S. 75 (PDF, 817KB, nicht barrierefrei))* in nationales Recht um (im Folgenden Gebäuderichtlinie genannt).
Die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Mit den Vorgaben zur Errichtung einer Leitungsinfrastruktur werden zudem die notwendigen Voraussetzungen für die rasche Errichtung von Ladepunkten, wo diese erforderlich sind, geschaffen. Gleichzeitig ermöglicht die Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur mittel- bis langfristig eine Weiterentwicklung hin zu Ladepunkten zu geringeren Kosten.
Bezug:
- Richtlinie (EU) 2018/844 vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.06.2018, S. 75 (PDF, 817KB, nicht barrierefrei))*
- Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 111/20 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) - GESTA E038
Werdegang auf europäischer Ebene:
Referentenentwurf (PDF, 269KB, nicht barrierefrei) (30.01.2020)
Regierungsentwurf (PDF, 102KB, nicht barrierefrei) (04.03.2020)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 575KB, nicht barrierefrei) |
Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (PDF, 107KB, nicht barrierefrei), insbesondere zu der Ausnahmeregelung für isolierte Kleinstnetze (PDF, 5KB, nicht barrierefrei)
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (PDF, 98KB, nicht barrierefrei)
Handelsverband Deutschland, HDE (PDF, 476KB, nicht barrierefrei)
Haus & Grund Deutschland (PDF, 186KB, nicht barrierefrei)
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (PDF, 142KB, nicht barrierefrei)
Weitere Stellungnahmen auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums
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