Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)

GWB-Digitalisierungsgesetz / Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen

vom 18.01.2021, BGBl S. 2 (PDF, 251KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde zuletzt mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 1. Juni 2017 (BGBl I S. 1416 (PDF, 156KB, nicht barrierefrei), 9. GWB-Novelle) geändert und ist die Grundlage für ein insgesamt gut funktionierendes System der Kartellrechtsaufsicht. Die Verpflichtung zur Umsetzung europäischen Rechts in Form der Richtlinie (EU) 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts erfordert jedoch auch in dieser Legislaturperiode eine Novellierung des GWB. Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, einen Ordnungsrahmen zu gestalten, der den Anforderungen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft gerecht wird. Die Erfahrungen in Verfahren insbesondere mit Bezug zu großen digitalen Plattformen haben außerdem die Notwendigkeit einer zusätzlichen Beschleunigung von Kartellverwaltungsverfahren aufgezeigt. Darüber hinaus legt die Entwicklung der Fallzahlen in der Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt in der jüngeren Vergangenheit eine partielle Überarbeitung der Vorschriften zur formellen Fusionskontrolle nahe. Weiter soll die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Kartellabsprachen verbessert werden. Die bisher vorliegende Rechtsprechung im Bereich des Kartellschadensersatzes zeigt, dass Geschädigte in bestimmten Konstellationen vor nicht unerheblichen Hürden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche stehen.

Bezug:

  • Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Modernisierung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren

  • Vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ vom 29. August 2018 und weitere Studien zur Missbrauchsaufsicht

  • Richtlinie (EU) 2019/1 vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts (ABl. L 11, 04.01.2019, S. 3 (PDF, 606KB, nicht barrierefrei))*

  • Richtlinie 2014/104/EU vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 349, 05.12.2014, S. 1 (PDF, 487KB, nicht barrierefrei))*

Werdegang auf europäischer Ebene:



Referentenentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (24.01.2020)

Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (09.09.2020)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 607KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 25.11.2020

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)); weitere Änderungen der Kartellrechtsaufsicht, u.a. betr. Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskartellamts bei missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb, Gesetzesevaluation und Berichtspflicht 4 Jahre nach Inkrafttreten, Anhebung der Schwellenwerte der Fusionskontrolle, Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für Streitigkeiten gegen Verfügungen des Bundeskartellamts, Ausnahme von der Fusionskontrolle für den Krankenhaussektor befristet bis zum 31.12.2027; Ausdehnung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld im Jahr 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie, ergänzende Bundesbezuschussung an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds; Folgeänderungen, Klarstellungen und redaktionelle Änderungen; Annahme einer Entschließung zum novellierten Wettbewerbsrecht und zu den Bemühungen auf EU-Ebene zur Regulierung der Plattformökonomie durch den Digital Markets Act, u.a. betr. Berichtspflichten und Gesetzesevaluation, Studien und Forschung zur Digitalwirtschaft, Prüfung der Ressourcen des Bundesgerichtshofs und des Bundeskartellamts; Erneute Änderung versch. §§ und Verzicht auf Änderung von § 42 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung § 421d Drittes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 45 und 221a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, erneute Änderung § 5 Wettbewerbsregistergesetz

Stellungnahmen

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