Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung / Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von

vom 18.04.2019, BGBl I S. 466 (PDF, 62KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 1 (PDF, 651KB, nicht barrierefrei))* verpflichtet die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dem liegt die Wertung zugrunde, dass der Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und deren Verwertung einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen können. Gleichwohl unterfallen Geschäftsgeheimnisse auf Grund ihrer Art nicht immer dem besonderen Schutz von Spezialgesetzen wie zum Beispiel dem Patentgesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird im deutschen Recht bislang über die Strafvorschriften der §§ 17 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie über die §§ 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegebenenfalls in Verbindung mit § 1004 BGB analog gewährleistet. Dies ist für eine Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/943 nicht ausreichend.



Referentenentwurf (PDF, 244KB, nicht barrierefrei) (19.04.2018)

Regierungsentwurf (PDF, 106KB, nicht barrierefrei) (18.07.2018)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 43KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 12.12.2018

Stellungnahmen


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