Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG)
Markenrechtsmodernisierungsgesetz - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG)
vom 11.12.2018, BGBl I S. 2357 (PDF, 200KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 336 vom 23.12.2015, S. 1 (PDF, 547KB, nicht barrierefrei); ABl. L 110 vom 26.4.2016, S. 6 (PDF, 689KB, nicht barrierefrei))* (im Folgenden als „Richtlinie“ bezeichnet).
Die Richtlinie ist Teil einer umfassenden, europäischen Markenrechtsreform, welche neben der Neufassung der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299 vom 8.11.2008, S. 25 (PDF, 73KB, nicht barrierefrei))* auch die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1 (PDF, 248KB, nicht barrierefrei))*, die durch die Verordnung (EU) 2015/2424 (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 21 (PDF, 832KB, nicht barrierefrei); ABl. L 71 vom 16.3.2016, S. 322 (PDF, 691KB, nicht barrierefrei); ABl. L 110 vom 26.4.2016, S. 4 (PDF, 701KB, nicht barrierefrei); ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1 (PDF, 981KB, nicht barrierefrei))* geändert worden ist, vorsieht (im Folgenden als „Unionsmarkenverordnung“ bezeichnet).
Die europäische Markenrechtsreform und das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) verfolgen drei Ziele:
- Durch die europäische Markenrechtsreform soll die Koexistenz der verschiedenen Markensysteme gefördert und in ein kohärentes System von nationalen und unionsweiten Markenrechten überführt werden. Oberstes Ziel ist das ausgewogene Nebeneinander von Unionsmarke und nationaler Marke. Beide Markenformen sollen im Zuge der Reform in ihrer Eigenständigkeit gestärkt werden und zugleich nebeneinander koexistieren. Darüber hinaus verfolgt die Reform eine verstärkte Kooperation der nationalen Markenämter mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Markenämter und der nationalen Marken gestärkt werden.
- Ein weiteres zentrales Anliegen der Markenrechtsreform ist die Einrichtung und Förderung eines gut funktionierenden Binnenmarktes und die Erleichterung der Eintragung, der Verwaltung und des Schutzes von Marken sowie die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Zudem soll Rechtssicherheit in Bezug auf den Schutzumfang von Markenrechten gewährleistet und der Zugang zum Markenschutz erleichtert werden. Das Markenrecht ist darüber hinaus an die Erfordernisse eines modernen Digitalzeitalters anzupassen; die Eintragungsverfahren sind deshalb zu modernisieren und technologisch auf den neusten Stand zu bringen.
- Erklärtes Ziel der Richtlinie ist zudem die effektive Bekämpfung der wachsenden Produktpiraterie. Die Statistiken des Zolls und der Europäischen Kommission belegen, dass der Trend des Handels mit Pirateriewaren ungebrochen anhält. Dem soll durch ein Verbotsrecht des Markeninhabers hinsichtlich aller zollrechtlichen Konstellationen, einschließlich der Durchfuhr, Umladung, Lagerung, vorübergehenden Verwahrung, aktiven Veredelung oder vorübergehenden Verwendung von Waren begegnet werden.
Bezug:
- Richtlinie (EU) 2015/2436 vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 336 vom 23.12.2015, S. 1 (PDF, 547KB, nicht barrierefrei); ABl. L 110 vom 26.4.2016, S. 6 (PDF, 689KB, nicht barrierefrei))*
- Verordnung (EU) 2017/1001 vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1 (PDF, 981KB, nicht barrierefrei))*
Werdegang auf europäischer Ebene:
- für Richtlinie (EU) 2015/2436 vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken
für Verordnung (EU) 2017/1001 vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke
Nationale Umsetzung:
Referentenentwurf (PDF, 681KB, nicht barrierefrei) (11.01.2017)
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Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (PDF, 426KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 201KB, nicht barrierefrei)
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