Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts
(Mietspiegelreformgesetz - MsRG)

Mietspiegelreformgesetz - MsRG / Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts

vom 10.08.2021, BGBl I S. 3515 (PDF, 61KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Vergleichsmietensystem ist Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleistet Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, hat in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig sind in jüngerer Zeit insbesondere auch qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren verstärkt in Frage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt war die Frage, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr eines schwindenden Vertrauens in die Güte von qualifizierten Mietspiegeln sowie eines Verlusts an Rechtssicherheit. Es sind daher Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechtssicherheit qualifizierter Mietspiegel, ihre Bedeutung und ihre Akzeptanz bei Mietern und Vermietern von Wohnraum zu stärken. Dadurch soll zudem ein Anreiz geschaffen werden, dass qualifizierte Mietspiegel für möglichst viele Gemeinden erstellt werden.

Hierzu bedarf es auch einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Um die ortsübliche Vergleichsmiete möglichst realitätsgetreu und differenziert wiedergeben zu können, sind qualifizierte Mietspiegel auf eine gute Datengrundlage angewiesen. Die Datenerhebung stößt in der Praxis jedoch auf Schwierigkeiten. Problematisch ist in vielen Fällen bereits die Ermittlung der Grundgesamtheit, aus der die Stichprobe einer Befragung gezogen wird. Mietspiegelersteller müssen hierzu auf Daten zurückgreifen, die zu anderen Zwecken erhoben wurden. Klare rechtliche Grundlagen sowohl für den Abruf als auch für die Übermittlung dieser Daten fehlen jedoch. Bei Befragungen zum Mietspiegel ist häufig ein sehr geringer Rücklauf und ein selektives Antwortverhalten der befragten Mieter und Vermieter zu beobachten. Dies gefährdet die Repräsentativität der erhobenen Stichprobe und damit die Qualität der Mietspiegelwerte.

Bezug:

  • Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Sicherung der standardisierten Gestaltung qualifizierter Mietspiegel
  • Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen vom 21. September 2018


Referentenentwurf (PDF, 335KB, nicht barrierefrei) (24.09.2020)

Referentenentwurf für eine Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV) (PDF, 433KB, nicht barrierefrei) (24.09.2020)


Regierungsentwurf (PDF, 260KB, nicht barrierefrei) (16.12.2020)

Regierungsentwurf einer Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV) (PDF, 343KB, nicht barrierefrei) (15.12.2020)

Regierungsentwurf einer Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Oktober 2021) (Zweite Kabinettsbefassung) (PDF, 162KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 592KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 19.05.2021

Stellungnahmen


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