Der Bundesgerichtshof

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Patentrechts / Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des

vom 10.08.2021, BGBl I S. 3490 (PDF, 165KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Dieses Gesetz bezweckt eine weitere Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes (PatG) und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht besteht Klarstellungsbedarf im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte. Optimierungsbedarf besteht ferner im Hinblick auf eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG). Weiterer Regelungsbedarf besteht im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent-, in Gebrauchsmuster- und in Halbleiterschutzstreitsachen. Schließlich bezweckt dieses Gesetz eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll auch der bürokratische Aufwand auf Seiten der Anmelder gesenkt werden.

Bezug:

  • Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2016 zur Beschränkung des Unterlassungsanspruchs (X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031 – "Wärmetauscher")


Diskussionsentwurf (PDF, 525KB, nicht barrierefrei) (14.01.2020)

Referentenentwurf (PDF, 593KB, nicht barrierefrei) (01.09.2020)

Regierungsentwurf (PDF, 537KB, nicht barrierefrei) (28.10.2020)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 585KB, nicht barrierefrei)




Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 24.02.2021

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

zeitige Mitteilung des im Verletzungsverfahren festgesetzten Streitwertes zur Beschleunigung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem Bundespatentgericht, ausdrücklicher Verweis auf die Grundsätze von Treu und Glauben betr. patentrechtlicher Unterlassungsanspruch und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Klarstellung zum Begriff der "streitgegenständlichen Information", Anpassungen;
Änderung §§ 81, 139 und 142 und Einfügung § 145a Patentgesetz, Änderung §§ 17, 24 und 25 und Einfügung § 26a Gebrauchsmustergesetz sowie Änderung Anlage Patentkostengesetz

Stellungnahmen


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