Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren

Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren / Gesetz zur

vom 09.12.2019, BGBl I S. 2146 (PDF, 70KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Mit der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1 (PDF, 439KB, nicht barrierefrei))*, liegt eine weitere Maßnahme zur Verwirklichung des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren vor, den der Rat der Europäischen Union am 30. November 2009 angenommen hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. In vielerlei Hinsicht entspricht das deutsche Jugendstrafverfahrensrecht bereits den Vorgaben der Richtlinie. Neben einigen deshalb nur punktuellen Änderungen sind bezüglich einzelner Regelungsbereiche aber komplexere Änderungen erforderlich, um die von der Richtlinie eröffneten Spielräume so gut wie möglich für fachlich angemessene und praxistaugliche Lösungen nutzen zu können. Artikel 24 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie bestimmt als Ende der Umsetzungsfrist den 11. Juni 2019.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:


Referentenentwurf (PDF, 616KB, nicht barrierefrei) (11.10.2018)

Regierungsentwurf (PDF, 327KB, nicht barrierefrei) (12.06.2019)



Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 43KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 21.10.2019

Stellungnahmen


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