Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes / Gesetz zur Vereinheitlichung des
vom 16.07.2021, BGBl I S. 2947 (PDF, 133KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, beruht derzeit auf Bundesrecht und Landesrecht. Die zivilrechtlichen Regelungen über die Stiftungen in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) werden ergänzt durch zivilrechtliche Regelungen in den Stiftungsgesetzen der Länder. Die landesrechtlichen Vorschriften sind nicht einheitlich, so dass die Rechtsform der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts durch die Landesstiftungsgesetze in den einzelnen Ländern verschieden ausgeprägt ist. Dieses Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht führt immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen. Für Stiftungen gibt es anders als für die meisten anderen juristischen Personen des Privatrechts kein Register mit Publizitätswirkung, sondern nur Stiftungsverzeichnisse, die bei den Stiftungsbehörden geführt werden. Die Stiftungsverzeichnisse der Länder, die keine Publizitätswirkung haben, schaffen nicht die gleiche Transparenz für Stiftungen, wie sie durch das Handelsregister und das Vereinsregister für andere juristische Personen des Privatrechts gewährleistet ist. Um die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder nachzuweisen, benötigen Stiftungen behördliche Vertretungsbescheinigungen. Da der Rechtsverkehr aktuelle Vertretungsbescheinigungen verlangt, müssen diese immer wieder neu beantragt werden
Bezug:
- Zweiter Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" (PDF, 44KB, nicht barrierefrei) vom 27. Februar 2018
- Anlage zum Zweiten Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" vom 27. Februar 2018 – Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (PDF, 411KB, nicht barrierefrei)
- Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" (PDF, 533KB, nicht barrierefrei) an die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 9. September 2016
- Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Änderung des Stiftungsrechts auf Grundlage der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht"
Referentenentwurf (PDF, 759KB, nicht barrierefrei) (28.09.2020)
Regierungsentwurf (PDF, 754KB, nicht barrierefrei) (03.02.2021)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 584KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 05.05.2021
Beschlussempfehlung des Ausschusses:
Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts); Änderungen betr. Umschichtungsgewinne für die Zweckverwirklichung, Umwandlung von Ewigkeitsstiftungen in Verbrauchsstiftungen, Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen, Haftungsbeschränkungen für Stiftungsorgane, Verzicht auf die Einführung des Begriffs Errichtungssatzung, Verschiebung des Inkrafttretens der Neuregelungen auf 01. Juli 2023; Verlängerung der Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu 1 Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung; Erneute Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Änderung §§ 3, 10 und 20 Stiftungsregistergesetz sowie § 36 Infektionsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung
Stellungnahmen
zum Referentenentwurf
Deutscher Notarverein (PDF, 193KB, nicht barrierefrei)