Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
Terrorismus / Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des
vom 22.06.2019, BGBl II S. 636 (PDF, 81KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 04.11.2019, BGBl II S. 1117 (PDF, 21KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus (im Folgenden: Zusatzprotokoll) wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 22. Oktober 2015 in Riga unterzeichnet. Es soll nun ratifiziert werden.
Das Zusatzprotokoll ergänzt zum einen die strafrechtlichen Regelungen des Übereinkommens des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus (BGBl II S. 300 (PDF, 432KB, nicht barrierefrei)), insbesondere mit Blick auf die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 24. September 2014 verabschiedete Resolution 2178 (2014). Diese Resolution befasst sich mit spezifischen Gefahren, die von ausländischen terroristischen Kämpfern („Foreign Terrorist Fighters“) ausgehen. Vor diesem Hintergrund sollen die Vertragsparteien nach dem Zusatzprotokoll in ihrem nationalen Recht Straftatbestände zur Beteiligung an einer Vereinigung oder einer Gruppe für terroristische Zwecke (Artikel 2), zum Erhalt einer Ausbildung für terroristische Zwecke (Artikel 3), zu Auslandsreisen für terroristische Zwecke (Artikel 4), zur Finanzierung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke (Artikel 5) und zur Organisation oder sonstigen Erleichterung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke (Artikel 6) vorsehen.
Zum anderen zielt das Zusatzprotokoll auf eine Stärkung und Erleichterung des Austausches von Informationen zwischen den Vertragsparteien über Personen, die Auslandsreisen für terroristische Zwecke unternehmen (Artikel 7). Zu diesem Zweck soll jede Vertragspartei eine Kontaktstelle bestimmen, die an sieben Wochentagen 24 Stunden täglich zur Verfügung steht.
Bezug:
- Resolution des UN-Sicherheitsrats vom 24. September 2014 zu spezifischen Gefahren ausländischer terroristischer Kämpfer (S/Res 2178 (2014))
Referentenentwurf (PDF, 229KB, nicht barrierefrei) (20.11.2018)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 570KB, nicht barrierefrei) |