Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften / Gesetz zur Durchführung der

vom 10.08.2021, BGBl I S. 3420 (PDF, 56KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Entwurf dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135, 22.05.2019, S. 1 (PDF, 684KB, nicht barrierefrei))*, die durch die Verordnung (EU) 2019/818 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85 (PDF, 733KB, nicht barrierefrei))* geändert worden ist. Die Verordnung (EU) 2019/816 ist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzuwenden. Um die Verpflichtungen aus dieser Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedarf es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen.

Die Verordnung (EU) 2019/816 bezweckt die Verbesserung des Europäischen Strafregisterinformationssystems „ECRIS“ („European Criminal Record Information System“) zum Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (im Folgenden: Mitgliedstaaten) haben oder die neben einer solchen auch die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen, über verurteilte Staatenlose sowie über verurteilte Personen, deren Staatsangehörigkeit unbekannt ist (im Folgenden: Drittstaatsangehörige). ECRIS ist ein dezentrales Informationstechnologiesystem, das die bestehenden Strafregister der Mitgliedstaaten vernetzt ohne sie inhaltlich zu verändern. Mit Hilfe von ECRIS werden alle in der Europäischen Union ergangenen strafgerichtlichen Verurteilungen von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union dem jeweiligen Heimatstaat übermittelt und dort zentral gespeichert. Auf diese Weise ist bei diesem eine schnelle und effiziente Abfrage von Vorstrafen möglich. Mangels Verortung einer zuständigen Stelle ist eine solche zentrale Speicherung und effiziente Abfrage der Vorstrafen von Drittstaatsangehörigen jedoch bislang nicht möglich. Gegenwärtig werden diese Verurteilungen ausschließlich in dem Strafregister desjenigen Staates gespeichert, in dem das Urteil ergangen ist. Für die Registerbehörden der anderen Mitgliedstaaten ist dadurch nicht notwendigerweise ersichtlich, dass dort eine Verurteilung vorliegt. Um sicherzustellen, dass alle Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen Berücksichtigung finden, müssten die Strafregisterbehörden der Mitgliedstaaten derzeit eine zeitaufwändige Abfrage an alle Strafregister in den Mitgliedstaaten richten, um an die gewünschten Informationen zu gelangen. Eine schnelle und zeitnahe Information ist für die Entscheidung über weitere justizielle Maßnahmen (zum Beispiel den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls oder für die Strafzumessung) aber oftmals erforderlich. Um dies sicherzustellen, regelt die Verordnung (EU) 2019/816 die Einrichtung des zentralen Systems ECRIS-TCN („European Criminal Record Information System for Third Country Nationals“). In diesem werden personenbezogene alphanumerische und bestimmte biometrische Daten, insbesondere Fingerabdrücke, rechtskräftig verurteilter Drittstaatsangehöriger gespeichert. Dies ermöglicht eine einfache und schnelle Abfrage, ob und gegebenenfalls in welchen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu einer solchen Person gespeichert sind. Die Verordnung (EU) 2019/816 ist auch eingebunden in die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen im Bereich Justiz und Inneres, mit der insbesondere die korrekte Identifizierung von Personen erleichtert und Identitätsbetrug bekämpft werden soll. Auf diese Weise sollen die zuständigen nationalen Behörden in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung sowie Visabearbeitung und Asylgewährung unterstützt werden.

Bezug:

  • Verordnung (EU) 2019/816 vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135, 22.05.2019, S. 1 (PDF, 684KB, nicht barrierefrei))*

  • Verordnung (EU) 2019/818 vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85 (PDF, 733KB, nicht barrierefrei))*

Werdegang auf europäischer Ebene:


Referentenentwurf (PDF, 504KB, nicht barrierefrei) (14.10.2020)

Regierungsentwurf (PDF, 507KB, nicht barrierefrei) (27.01.2021)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 576KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahmen


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