Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG / Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften

vom 16.10.2020, BGBl I S. 2187 (PDF, 90KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde im Jahr 1951 erlassen, um den dringend notwendigen Wohnungsbau zu stärken und breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb eines „Eigenheims“ zu ermöglichen. Diese Ziele haben nichts an ihrer Aktualität verloren. Jedoch haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG verändert: Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz.

Diesen Herausforderungen wird das geltende WEG in vielen Fällen nicht gerecht, insbesondere, weil es für bauliche Maßnahmen häufig die Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer verlangt. Auch die Chancen der Digitalisierung werden bislang bei der Verwaltung von Wohnungseigentum kaum genutzt.

Auf Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder wurde deshalb eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die Empfehlungen für eine umfassende Reform des WEG erarbeitet hat. Aufbauend auf diesen Vorschlägen hat die Bundesregierung die Vorschriften des WEG einer intensiven Prüfung unterzogen. Mit dem Entwurf sollen die dabei festgestellten Defizite beseitigt werden.

Bezug:

  • Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vom August 2019


Diskussionsentwurf des BMJV u.d.T.: Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (PDF, 211KB, nicht barrierefrei) (Juli 2018)

Diskussionsentwurf des BStMdJ u.d.T.: Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum (PDF, 301KB, nicht barrierefrei) (Juli 2018)

Referentenentwurf (PDF, 729KB, nicht barrierefrei) (14.01.2020)

Regierungsentwurf (PDF, 910KB, nicht barrierefrei) (23.03.2020)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 597KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 27.05.2020

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Beschränkung der Verwaltervollmacht, Zuständigkeit und Fristen für die Bestellung und Abberufung des Verwalters, Bestellung eines zertifizierten Verwalters (Sachkundenachweis) und Ausgestaltung der Zertifizierung durch Rechtsverordnung, Konkretisierung der Verwalteraufgaben, Überwachung des Verwalters durch den Verwaltungsbeirat, Quotenregelung zur Erleichterung von Modernisierungsmaßnahmen, Verlängerung der Einberufungsfrist für die Eigentümerversammlung, gerichtliche Zuständigkeit auch für Streitigkeiten über Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter, Wertobergrenze für Beschlussklagen, Verlängerung der Geltungsdauer der Vorschrift betr. Datenübermittlung bei der Entwicklung von Verfahren zur Anlegung des Datenbankgrundbuchs, redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen;
Erneute Änderung und zusätzliche Einfügung zahlr. §§ Wohnungseigentumsgesetz sowie Änderung versch. §§ in 9 Gesetzen; Verordnungsermächtigung

Stellungnahmen


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