Der Bundesgerichtshof

Nutzungsmodalitäten für externe Personen

  • Die Bibliothek ist von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 14 Uhr für externe Personen geöffnet. Sollten diese Öffnungszeiten aufgrund dienstlicher Belange vorübergehend eingeschränkt werden, so informieren wir Sie auf unserer Bibliotheks-Startseite.
  • Für den Zutritt auf das Gelände des Bundesgerichtshofs müssen Sie im Empfangsgebäude Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Sie erhalten dort eine Codekarte, mit der sich die rechte Außentür des Bibliotheksgebäudes und die linke Innentür öffnen lassen. Diese Karte ist zugleich Ihr Besucherausweis, den Sie bitte während des gesamten Aufenthalts auf dem Gelände gut sichtbar tragen.
  • Mit Ausnahme von Notebooks und Laptops dürfen keine elektronischen Geräte in die Bibliothek mitgebracht werden. Bitte nutzen Sie die Schließfächer im Empfangsgebäude für alle Dinge, die Sie während des Bibliotheksbesuchs nicht unbedingt benötigen. In die Bibliothek mitgebrachte Gegenstände, etwa Schreibwaren oder Notebooks, dürfen nur in durchsichtigen Plastiktaschen transportiert werden. Die Plastiktaschen erhalten Sie leihweise im Empfangsgebäude. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass der Inhalt der Taschen vor Verlassen der Bibliothek kontrolliert wird.
  • Aufgrund der Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze werden maximal fünfzehn externe Bibliotheksnutzer gleichzeitig eingelassen.
  • Wenn Sie zum ersten Mal in die Bibliothek des Bundesgerichtshofs kommen, dann melden Sie sich bitte an der Informationstheke im ersten Obergeschoss, damit wir Ihnen das Zurechtfinden erleichtern können.
  • Die Nutzungsmöglichkeit erstreckt sich auf den Medienbestand des Freihandbereichs mit Ausnahme der Bände an der Langen Wand im zweiten Obergeschoss. Der Zutritt zum Lesesaal ist nicht gestattet. Außerdem kann die Nutzung von Datenbanken Einschränkungen unterliegen.
  • An externe Nutzerinnen und Nutzer werden keine Medien ausgeliehen.
  • Bitte stellen Sie Medien nach Gebrauch nicht selbst zurück, sondern legen Sie sie auf den Tisch rechts der Theke ab.
  • Die meisten Arbeitsplätze in der Bibliothek verfügen über eine Steckdose, an die Sie Ihr Notebook anschließen können. Ein Internetzugriff mit privaten Notebooks über LAN oder WLAN ist nicht möglich.
  • An den Recherche-Rechnern in der Bibliothek haben Sie ohne persönliche Anmeldung Zugriff auf ausgewählte juristische Fachinformationsangebote. Für eine darüber hinausgehende Internetrecherche ist eine Anmeldung mit persönlichen Zugangsdaten erforderlich. Diese erhalten Sie auf Wunsch an der Informationstheke.
  • Im Rahmen des geltenden Urheberrechts können Kopien angefertigt werden. Hierfür sind pro Seite 5 Cent zu entrichten. Bei der Nutzung der Kopiergeräte genießen Angehörige des Hauses stets Vorrang. Die Anfertigung von Scans ist nicht möglich.
  • Details entnehmen Sie bitte unserer Nutzungsordnung und unserer Entgeltordnung.
  • Nicht ortsansässige Personen wenden sich bei Literaturwünschen an eine Bibliothek in ihrer Nähe, beispielsweise an eine Stadt- oder Universitätsbibliothek.
  • Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zur Bibliotheksnutzung haben.