Die Bibliothek des Bundesgerichtshofs heißt Sie willkommen!
Die Bibliothek des Bundesgerichtshofs ist vorrangig für die Angehörigen des Gerichts und der Bundesanwaltschaft sowie für die beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte tätig. Für diesen Nutzerkreis ist sie durchgehend geöffnet.
Daneben steht die Bibliothek zu den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15 Uhr, Freitag bis 14 Uhr) auch externen Personen offen. Aufgrund der Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze werden maximal fünfzehn externe Bibliotheksnutzer gleichzeitig eingelassen. Eine Ausleihe von Medien an externe Personen findet nicht statt. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir Sie nicht in rechtlichen Fragen beraten dürfen. Wir können Ihnen daher auch keine einschlägigen Entscheidungen zu einer bestimmten Rechtsfrage benennen.