Der Bundesgerichtshof

Kunstwerke

Eine Fülle von Gemälden, Grafiken und Skulpturen begleiten den aufmerksamen Besucher auf seinem Weg durch die Außenanlage und die Gebäude.

Im Zentrum des Geländes, zwischen dem Erbgroßherzoglichen Palais und dem Nordgebäude, liegt das Boulingrin, eine vertieft gelegene, parkartig angelegte Rasenfläche. Auf ihr befindet sich ein im Jahr 1872 von Friedrich Moest (1838-1923) gestalteter Brunnen mit der Skulptur der Schönen Galatea. Sein Motiv entstammt der griechischen Mythologie. Dargestellt ist die Meeresnymphe Galatea im Spiel mit Triton, dem Sohn des Meeresgottes Poseidon.

Im Haupttreppenhaus des Erbgroßherzoglichen Palais begrüßt eine Figurengruppe zweier Frauen des Bildhauers Karl Albiker (1878-1961) den Besucher. Weiter befindet sich im Erdgeschoss des Palais eine 2,40 m hohe, dreieckige Stele aus vergoldetem Messing als Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz. Sie wurde von dem Graphiker und Designer Otl Aicher (1922-1991) gestaltet, einem Schwager der Geschwister Hans und Sophie Scholl, die im Jahre 1943 wegen ihres Widerstandes gegen das NS-Regime aufgrund eines Todesurteils des Volksgerichtshofs hingerichtet wurden. Die Stele trägt die beiden Inschriften "Gerechtigkeit erhöht ein Volk" (Buch der Sprüche 14,34) und „Im Gedenken an die Frauen und Männer, denen im Namen des deutschen Volkes Unrecht geschah".

In dem früheren Strafrechtssitzungssaal im Saalbau, der mit dem Westgebäude verbunden ist, befindet sich ein von Ernst W. Kunz (1912-1985) geschaffenes Relief aus norwegischem Rembrandt-Quarzit, dessen Kernstück mit einem Gewicht von 18 Zentnern die größte Steinplatte bildet, die je in Europa als Wandschmuck verwendet wurde. Diesem Gewicht scheint der kleine „Wolkengucker“ von Karlheinz Goedtke (1915-1995), der etwas versteckt neben dem Westgebäude von seinem Sockel aus in den Himmel schaut, die Leichtigkeit des Seins entgegensetzen zu wollen.

Im Hof des Nordgebäudes finden sich als Bodenskulptur von Rudolf Herz (*1954) kreisförmig angeordnete, 40 cm hohe Buchstaben aus schlackengestrahltem Edelstahl, die den Endlos-Satz „LEX INJUSTA NON EST“ bilden und damit das Verhältnis von Recht und Gesetz ansprechen. Die erste Leseart „Ein ungerechtes Gesetz gibt es nicht“ impliziert, dass jedes Gesetz per se gerecht sei. In seiner zweiten Leseart ist Gerechtigkeit unabdingbare Voraussetzung für ein Gesetz, denn: „Ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz“.

In einer eigens dafür vorbereiteten Rückwand des größten Sitzungssaals des Nordgebäudes wurde als Hoheitssymbol eine von dem renommierten Maler und Bildhauer Markus Lüpertz (*1941) geschaffene, über einen Meter große, bemalte Bronzeskulptur in Form eines Adlers aufgestellt. Vor dem Sitzungsaal befindet sich als weiteres Kunstwerk eine Vitrine mit wassergefüllten Glasbehältern auf schräg angeordneten Regalbrettern von Georg Herold (*1947) mit dem Titel „Alles in Ordnung“ aufgestellt, das die ausgleichende Funktion der Rechtsprechung symbolisieren soll.