Erbgroßherzogliches Palais
Foto von Ingeborg Lehmann, Kandelweg 5, 79274 St. Märgen - Das Foto ist urheberrechtlich geschützt. Lediglich die private, nicht kommerzielle Nutzung ist frei.
An der Stelle des heutigen Palais befand sich zuvor ein 1817 von Friedrich Weinbrenner erbautes klassizistisches Gartenpalais, der Witwensitz der Großherzogin Sophie, welcher später dem Großherzog Friedrich I. von Baden bis zu seinem Amtsantritt im Jahre 1852 für einige Zeit als Wohnsitz diente. Nach dem Abbruch dieses Gartenschlösschens, zu dem ein Gärtnerhaus gehörte, das noch heute als sogenanntes „Weinbrennergebäude“ vom Bundesgerichtshof genutzt wird, erstellte Josef Durm in den Jahren 1891 bis 1897 ein neues Palais mit imperialer Oberlichtkuppel im Stil des Neobarock, dessen Innenausbau im Rokokostil von Friedrich Ratzel gestaltet wurde. Erst im Jahre 1903 zogen der damalige Erbgroßherzog Friedrich und seine Gemahlin, Prinzessin Hilda von Nassau, mit ihrem Hofstaat ein. Auch nach dem Tod seines Vaters im Jahre 1907 setzte Großherzog Friedrich II. seine Hofhaltung im Palais fort. Nach dem ersten Weltkrieg und der anschließenden Flucht des Großherzogs infolge der Novemberrevolution 1918 diente das Gebäude, das mit Ausnahme des Mobiliars in Staatsbesitz zurückfiel, verschiedenen Verwaltungszwecken, darunter während der Zeit der NS-Diktatur auch dem Reichsarbeitsdienst. Im zweiten Weltkrieg wurde die Kuppel zerstört und das Mansardgeschoss brannte aus.
Nach der Entscheidung für Karlsruhe als Sitz des Bundesgerichtshofs wurde das Palais im Jahr 1950 wiederhergestellt und dem Bundesgerichtshof und der Bundesanwaltschaft zur Nutzung überlassen. Es bot bei der feierlichen Gebäudeübergabe im Oktober 1950 fünf große Sitzungssäle und 90 Dienstzimmer. In den Jahren 1999 und 2000 wurden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Palais durchgeführt. Zehn Jahre später, 2010 und 2011, wurde das Dachgeschoss einer energetischen Sanierung unterzogen und dabei in seine historische Form zurückgeführt.
Als Kunst am Bau ist eine Figurengruppe zweier Frauen von dem Bildhauer Karl Albiker in der Rundbogennische im Haupttreppenhaus aufgestellt worden. Weiter befindet sich im Erdgeschoss eine 2,40 m hohe, dreieckige Stele aus vergoldetem Messing als Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz. Sie wurde von dem Graphiker und Designer Otl Aicher gestaltet, einem Schwager der Geschwister Hans und Sophie Scholl, die im Jahre 1943 wegen ihres Widerstandes gegen das NS-Regime aufgrund eines Todesurteils des Volksgerichtshofs hingerichtet wurden. Die Stele trägt die beiden Inschriften "Gerechtigkeit erhöht ein Volk" (Buch der Sprüche 14,34) und „Im Gedenken an die Frauen und Männer, denen im Namen des deutschen Volkes Unrecht geschah".