Der Bundesgerichtshof

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2009


Beschluss vom 15.01.2009 - XII. Zivilsenat

Beschluss vom 06.02.2009 - VIII. und XI. Zivilsenat

Beschluss vom 17.02.2009 - VIII. Zivilsenat

Beschluss vom 25.03.2009 - X. Zivilsenat - Ermittlungsrichter

Beschluss vom 10.06.2009 - Kartellsenat

Beschluss vom 10.06.2009 - XII. Zivilsenat

Beschluss vom 10.06.2009 - Zuweisung neu gewählter Richter

Beschluss vom 11.08.2009 - VI. Zivilsenat

Beschluss vom 21.09.2009 - II. Zivilsenat

Beschluss vom 28.10.2009 - GSSt und GmSOGH



DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 15. Januar 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 15. Januar 2009 beschlossen:

Der Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2009 wird wegen eines offenbaren Versehens bei der Regelung über die Besetzung des XII. Zivilsenats dahin berichtigt, dass Richter am Bundesgerichtshof Fuchs – weiterhin – Mitglied dieses Senats ist.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 6. Februar 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 6. Februar 2009 beschlossen:

  1. Richter am Bundesgerichtshof Wiechers wird mit dem Wirksamwerden seiner für den 12. Februar 2009 in Aussicht genommenen Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof der Vorsitz im XI. Zivilsenat übertragen.
  2. Zum selben Zeitpunkt wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Frellesen an Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Wiechers wird stellvertretender Vorsitzender des VIII. Zivilsenats sowie für den VIII. Zivilsenat stellvertretendes Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen und ordentliches Mitglied des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes.
  3. An Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wolst wird ab dem 1. April 2009 für den VIII. Zivilsenat Richterin am Bundesgerichtshof Hermanns als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 17. Februar 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 17. Februar 2009 beschlossen:

Nr. 1 des Präsidiumsbeschlusses vom 6. Februar 2009 wird dahin ergänzt, dass Richter am Bundesgerichtshof Wiechers für das Revisionsverfahren VIII ZR 86/08 dem VIII. Zivilsenat zugewiesen bleibt.


gez. in Vertretung Dr. Müller

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 25. März 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 25. März 2009 beschlossen:

I.

  1. Richter am Bundesgerichtshof Scharen wird mit dem Wirksamwerden der Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof dem X. Zivilsenat zugeteilt.
  2. Zum gleichen Zeitpunkt

    1. übernimmt Richter am Bundesgerichtshof Gröning den stellvertretenden Vorsitz im X. Zivilsenat,
    2. wird Richter am Bundesgerichtshof Scharen ordentliches und Richter am Bundesgerichtshof Gröning stellvertretendes Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen,
    3. wird Richter am Bundesgerichtshof Asendorf als ordentliches und Richter am Bundesgerichtshof Gröning als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

II.

In Abänderung von Nr. 12 des Beschlusses vom 21. April 2008 und des Geschäftsverteilungsplans für das Jahr 2009 werden Richter am Oberlandesgericht Dr. Schneider mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bun-
desgerichtshof die Aufgaben des Ermittlungsrichters I – an Stelle der Aufgaben des Ermittlungsrichters II – übertragen. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Mutzbauer gibt zum selben Zeitpunkt die Aufgaben des Ermittlungsrichters I ab und
übernimmt die Aufgaben des Ermittlungsrichters II.

III.

Notarin Dr. Brose-Preuß wird dem Senat für Notarsachen zugewiesen.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 10. Juni 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 10. Juni 2009 beschlossen:

  1. Richter am Bundesgerichtshof Dose wird mit Wirkung vom 1. Juli 2009 zum stellvertretenden Vorsitzenden des XII. Zivilsenats bestimmt.
  2. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wagenitz wird für den XII. Zivilsenat mit Wirkung vom 1. Juli 2009 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 10. Juni 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 10. Juni 2009 beschlossen:

  1. Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bornkamm scheidet mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 aus dem Kartellsenat aus. Das gilt nicht für die auf den 29. September 2009 terminierten Verfahren KZR 43/08
    (Tupak ./. Energie- und Wasserversorgung Bünde), EnZR 14/08 (HEAG ./. GGEW) und EnZR 15/08 (HEAG ./. Energieried); in Bezug auf diese Verfahren bleibt Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bornkamm Mitglied des Kartellsenats.

    An Stelle des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bornkamm wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Meier-Beck stellvertretender Vorsitzender des Kartellsenats und für
    diesen Spruchkörper in den Großen Senat sowie in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

    Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Meier-Beck wird als erstes stellvertretendes Mitglied des Kartellsenats im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes durch Richter am Bundesgerichtshof Dr. Strohn, dieser
    wiederum als zweites stellvertretendes Mitglied des Kartellsenats im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes durch Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kirchhoff ersetzt.

  2. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bergmann tritt ab dem 1. Juli 2009 zusätzlich zum Kartellsenat.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 10. Juni 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 10. Juni 2009 beschlossen:

  1. II. Zivilsenat

    1. Richter am Oberlandesgericht Dr. Löffler tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum II. Zivilsenat und zum Kartellsenat.
    2. Richter am Bundesgerichtshof Kraemer übernimmt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 den stellvertretenden Vorsitz im II. Zivilsenat.
    3. Mit Wirkung vom 1. Juli 2009 werden für den II. Zivilsenat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Strohn als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und Richterin am Bundesgerichtshof Caliebe als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
    4. Richter am Oberlandesgericht Bender tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum II. Zivilsenat.

  2. IV. Zivilsenat

    1. Richter am Oberlandesgericht Dr. Karczewski tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum IV. Zivilsenat.
    2. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Lehmann tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum IV. Zivilsenat.

  3. VI. Zivilsenat / X. und Xa- Zivilsenat, Senat für Patentanwaltssachen:

    Richter am Oberlandesgericht Hoffmann wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem VI. Zivilsenat zugewiesen, sofern dort in Folge des Wechsels im Vorsitz des VI. Zivilsenats eine Planstelle für einen Richter am Bundesgerichtshof frei wird; andernfalls tritt er zum X. und Xa-Zivilsenat sowie zum Senat für Patentanwaltssachen – s. unten Nr. 4 Buchst. b.

  4. VIII. Zivilsenat / X. und Xa- Zivilsenat, Senat für Patentanwaltssachen:

    1. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Fetzer tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum VIII. Zivilsenat.
    2. Leitender Ministerialrat Dr. Bünger tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum VIII. Zivilsenat, sofern dort in Folge des Wechsels im Vorsitz des VI. Zivilsenats eine Planstelle für einen Richter am Bundesgerichtshof frei wird oder ein beisitzender Richter mit dem überwiegenden Teil seiner Arbeitskraft ausscheidet; andernfalls tritt er zum X. und Xa- Zivilsenat sowie zum Senat für Patentanwaltssachen – s. oben unter Nr. 3.

  5. X. und Xa- Zivilsenat:

    1. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Grabinski tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum X. Zivilsenat. Zum selben Zeitpunkt scheidet Richter am Bundesgerichtshof Dr. Lemke aus dem X. Zivilsenat aus.
    2. Richter am Oberlandesgericht Dr. Bacher tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum Xa-Zivilsenat und zum Kartellsenat. Zum selben Zeitpunkt scheidet Richter am Bundesgerichtshof Dr. Achilles aus dem Xa-Zivilsenat aus.
    3. Es werden für den X. Zivilsenat mit Wirkung vom 1. Januar 2010 an Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Asendorf Richter am Bundesgerichtshof Gröning als ordentliches Mitglied sowie an Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Gröning Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  6. III. / XII. Zivilsenat:

    1. Richter am Oberlandesgericht Tombrink tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum III. Zivilsenat. Richter am Bundesgerichtshof Schilling wechselt zum 1. August 2009 aus dem III. in den XII. Zivilsenat.
    2. Richter am Oberlandesgericht Dr. Günter tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum XII. Zivilsenat.

  7. 1. Strafsenat / 2. Strafsenat:

    1. Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß wechselt zum 1. Oktober 2009 aus dem 2. in den 1. Strafsenat.
    2. Mit Wirkung vom selben Zeitpunkt werden für den 2. Strafsenat Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer als ordentliches Mitglied sowie Richter am Bundesgerichtshof Dr. Appl als erster Vertreter und Richter am Bundesgerichtshof Cierniak als zweiter Vertreter in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

  8. 2. Strafsenat / Ermittlungsrichter I:

    Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Krehl tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 2. Strafsenat und übernimmt – an Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schneider – zugleich die Aufgaben des Ermittlungsrichters I.

  9. 3. Strafsenat:

    1. Vizepräsident des Oberlandesgerichts Mayer tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 3. Strafsenat.
    2. Mit sofortiger Wirkung werden für den 3. Strafsenat Richter am Bundesgerichtshof von Lienen als erster Vertreter und Richterin am Bundesgerichtshof Sost-Scheible als zweite Vertreterin in den Großen Senat für Strafsachen sowie Richter am Bundesgerichtshof Hubert als ordentliches Mitglied und Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  10. 4. Strafsenat:

    Vorsitzender Richter am Landgericht Bellay tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 4. Strafsenat.

  11. Großer Senat für Zivilsachen/Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes:

    Mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ersetzt Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Schlick Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs Dr. Müller als Vertreter des Großen Senats für Zivilsachen im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 11. August 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 11. August 2009 beschlossen:

Richter am Bundesgerichtshof Galke tritt mit dem Wirksamwerden seiner für den 20. August 2009 in Aussicht genommenen Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof aus dem III. zum VI. Zivilsenat und übernimmt dort den Vorsitz. Ab demselben Zeitpunkt ist Herr Galke für den VI. Zivilsenat ordentliches Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen. Die Zuweisung von Herrn Galke zum Senat für Notarsachen – und für diesen zum Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes – bleibt bestehen.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 30. September 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 21. September 2009 beschlossen:

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Strohn zum stellvertretenden Vorsitzenden des II. Zivilsenats bestimmt und für den II. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.



gez. in Vertretung Schlick

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 28. Oktober 2009
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 28. Oktober 2009 beschlossen:

Für den 1. Strafsenat wird mit sofortiger Wirkung Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß zum ersten Stellvertreter im Großen Senat für Strafsachen bestellt und als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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