Der Bundesgerichtshof

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2010


Beschluss vom 05. Mai 2010 - 4. Strafsenat

Beschluss vom 18. Mai 2010 - Zuweisung neu gewählter Richter

Beschluss vom 18. Mai 2010 - GSSt, GemSOGH und Ermittlungsrichter

Beschluss vom 31. Mai 2010 - stellvertr. Vorsitz 4. Strafsenat

Beschluss vom 16. Juni 2010 - 4. Strafsenat - Senat für Anwaltssachen und für Patentanwaltssachen

Beschluss vom 01. Juli 2010 - Zuweisung neu gewählter Richter und Ermittlungsrichter - Sondersenate

Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5. Strafsenat

Beschluss vom 01. September 2010 - X. und Xa-Zivilsenat

Beschluss vom 28. Oktober 2010 - Besetzung der Senate

Beschluss vom 02. Dezember 2010 - stellvertr. Vorsitz 3. Strafsenat


DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 05. Mai 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 5. Mai 2010 beschlossen:

Mit Wirkung vom 1. Mai 2010 wird Richter am Bundesgerichtshof Athing zum stellvertretenden Vorsitzenden des 4. Strafsenats bestimmt.


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 18. Mai 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 18. Mai 2010 beschlossen:

  1. Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Ott tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum 2. Strafsenat.

  2. Richter am Oberlandesgericht Dr. Eschelbach tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 2. Strafsenat.

  3. Richterin am Bundesgerichtshof Roggenbuck wechselt mit dem Wirksamwerden der späteren der vorgenannten Ernennungen, jedoch nicht vor dem 15. Juni 2010, aus dem 2. in den 4. Strafsenat.

  4. Vorsitzender Richter am Landgericht Born tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum II. Zivilsenat.

  5. Richter am Bundesgerichtshof Bender wechselt zum 1. Juni 2010 aus dem II. Zivilsenat in den 4. Strafsenat.

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
arlsruhe, den 18. Mai 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 18. Mai 2010 beschlossen:

  1. Für den 2. Strafsenat wird Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schmitt als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

  2. Für den 4. Strafsenat werden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Franke als Mitglied sowie Richter am Bundesgerichtshof Dr. Mutzbauer als erstes und Richter am Bundesgerichtshof Cierniak als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

  3. Für den Großen Senat für Strafsachen werden Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Basdorf als erstes und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Becker als zweites stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  4. Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Ott nimmt ab dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Athing am Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter teil.

  5. In der Regelung des Geschäftsverteilungsplans über die Vertretung der Ermittlungsrichter (Abschnitt B VI 2 e) cc)) wird anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Athing ab dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof Richter am Oberlandesgericht Dr. Eschelbach zum zweiten der sogenannten Auffangvertreter bestimmt.


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 31. Mai 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 31. Mai 2010 beschlossen:

Mit Wirkung vom 1. Juni 2010 wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann zum stellvertretenden Vorsitzenden des 4. Strafsenats bestimmt.


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 16. Juni 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 16. Juni 2010 beschlossen:

4. Strafsenat

  1. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann wird mit dem Wirksamwerden seiner für den 25. Juni 2010 in Aussicht genommenen Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof der Vorsitz im 4. Strafsenat übertragen.

  2. Zum selben Zeitpunkt wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Mutzbauer zum stellvertretenden Vorsitzenden des 4. Strafsenats bestimmt.

Senate für Anwaltssachen und für Patentanwaltssachen

  1. An Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann wird ab dem 1. Juli 2010 Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer beisitzendes Mitglied im Senat für Anwaltssachen und erstes stellvertretendes Mitglied im Senat für Patentanwaltssachen mit der Maßgabe, dass Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann für die Verfahren AnwZ (B) 118/08 und AnwZ (B) 53/09, in denen er bereits mitgewirkt hat, dem Senat für Anwaltssachen zugewiesen bleibt.

  2. Für den Senat für Anwaltssachen wird an Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann ab dem 1. Juli 2010 Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schmidt-Räntsch als Mitglied in den Großen Senat entsandt.


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 1. Juli 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 1. Juli 2010 beschlossen:

  1. Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht Schuster tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum Xa-Zivilsenat.

  2. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Pamp tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum XI. Zivilsenat.

  3. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Brückner tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum V. Zivilsenat.

  4. Richter am Oberlandesgericht Sunder tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zu dem Senat, in dem in Folge des Wechsels im Vorsitz des II. Zivilsenats eine Planstelle für einen Richter am Bundesgerichtshof frei wird.

  5. Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Möhring tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zu dem Senat, in dem in Folge des Wechsels im Vorsitz des IX. Zivilsenats eine Planstelle für eine Richterin am Bundesgerichtshof frei wird.

  6. Richter am Oberlandesgericht Dr. Nedden-Boeger tritt mit dem Wirksamwer den seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum XII. Zivilsenat.

  7. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Brockmöller tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zu dem Senat, in dem in Folge des Wechsels im Vorsitz des IV. Zivilsenats eine Planstelle für eine Richterin am Bundesgerichtshof frei wird.

  8. Die Zuweisung von Richterin am Oberlandesgericht Weinland bleibt vorbehalten.

  9. Ermittlungsrichter II

    An Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Mutzbauer wird mit Wirkung vom 1. August 2010 Richter am Bundesgerichtshof Bender zum Ermittlungsrichter II bestimmt.

  10. V. Zivilsenat

    Mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 übernimmt Richter am Bundesgerichtshof Dr. Lemke den stellvertretenden Vorsitz im V. Zivilsenat.

  11. Senat für Landwirtschaftssachen

    Mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 wird an Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klein dem Senat für Landwirtschaftssachen Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schmidt-Räntsch als zweites stellvertretendes Mitglied zugewiesen.

Großer Senat für Zivilsachen/ Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Für den V. Zivilsenat werden mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 Richter am Bundesgerichtshof Dr. Lemke als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie Richter am Bundesgerichtshof Dr. Lemke als Mitglied und Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schmidt-Räntsch als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Für den XI. Zivilsenat wird mit Wirkung vom 1. September 2010 an Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Müller Richterin am Bundesgerichtshof Mayen als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Für den 4. Strafsenat wird mit sofortiger Wirkung Richter am Bundesgerichtshof Dr. Franke als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 20. Juli 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 20. Juli 2010 beschlossen:

In Abschnitt A II 5. Strafsenat des Geschäftsverteilungsplans wird mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (BR-Drs. 398/10) die Nr. 2 durch folgende Nrn. 2 und 3 ersetzt:

„2. die Entscheidungen über Rechtsbeschwerden gemäß § 29 EGGVG in
Angelegenheiten der Strafrechtspflege oder des Vollzugs;

3. die Entscheidungen in Vorlagesachen gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 2 und
3 GVG.“

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 1. September 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 1. September 2010 beschlossen:

  1. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Meier-Beck wird mit dem Wirksamwerden seiner für den 6. September 2010 in Aussicht genommenen Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof der Vorsitz im X. Zivilsenat übertragen; zugleich wird er für den X. Zivilsenat als Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

  2. Von demselben Zeitpunkt an werden Richter am Bundesgerichtshof Keukenschrijver mit dem Vorsitz und Richterin am Bundesgerichtshof Mühlens mit dem stellvertretenden Vorsitz im Xa-Zivilsenat betraut sowie für den Xa-Zivilsenat Richter am Bundesgerichtshof Keukenschrijver als Mitglied und Richterin am Bundesgerichtshof Mühlens als Vertreterin in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

    gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 28. Oktober 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 28. Oktober 2010 beschlossen:

A. I. und II. Zivilsenat / Großer Senat für Zivilsachen

  1. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bergmann tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof aus dem I. zum II. Zivilsenat mit der Maßgabe, dass er für die Verfahren I ZR 12/08, I ZR 13/08, I ZR 78/08, I ZR 133/08, I ZR 19/09, I ZR 20/09 und I ZR 49/09, in denen bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, dem I. Zivilsenat zugewiesen bleibt. Im II. Zivilsenat übernimmt er den Vorsitz; zugleich wird er für diesen Senat als Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

  2. Zum selben Zeitpunkt wird Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Büscher zum stellvertretenden Vorsitzenden des I. Zivilsenats bestellt.

  3. Richter am Oberlandesgericht Sunder tritt abweichend von dem Beschluss des Präsidiums vom 1. Juli 2010 mit dem Wirksamwerden seiner für den 1. November 2010 in Aussicht genommenen Ernennung zum II. Zivilsenat; zum selben Zeitpunkt wechselt Richter am Bundesgerichtshof Dr. Löffler vom II. zum I. Zivilsenat.

B. IX. Zivilsenat / Großer Senat für Zivilsachen

  1. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Kayser wird ab dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof mit dem Vorsitz im IX. Zivilsenat betraut; gleichzeitig wird er für den IX. Zivilsenat als Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

  2. Zum selben Zeitpunkt wird Richter am Bundesgerichtshof Vill zum stellvertretenden Vorsitzenden des IX. Zivilsenats bestellt.

C. Senat für Anwaltssachen / Senat für Patentanwaltssachen

Mit Wirkung vom 1. November 2010 wird Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats für Anwaltssachen sowie zum Vorsitzenden des Senats für Patentanwaltssachen bestellt.

D. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

  1. Ab dem Zeitpunkt des Wechsels von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bergmann vom I. in den II. Zivilsenat wird für den I. Zivilsenat Richter am Bundesgerichtshof Pokrant stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

  2. Ab dem Zeitpunkt der Ernennung von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Kayser zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof werden für den IX. Zivilsenat Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Gehrlein als Mitglied und Richter am Bundesgerichtshof Vill als Stellvertreter in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  3. Mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wird für den Großen Senat für Zivilsachen Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bergmann als zweiter Vertreter in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 2. Dezember 2010
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 2. Dezember 2010 beschlossen:

Mit Wirkung vom 15. Dezember 2010 übernimmt Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer den stellvertretenden Vorsitz im 3. Strafsenat.

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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