Nachfolgend finden Sie die einzelnen Präsidiumsbeschlüsse zum Geschäftsverteilungsplan 2025. Ergänzend finden Sie diese Informationen in einem PDF-Dokument
Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2025
DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 25. August 2025
- S 221 -
Das Präsidium hat am 25. August 2025 beschlossen:
1. Mit dem Wirksamwerden der Ernennung von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tiemann zum Mitglied des Unabhängigen Kontrollrats
a. wird Richterin am Bundesgerichtshof Reichsgräfin von Schmettau zur stellvertretenden Vorsitzenden des 6. Strafsenats bestellt sowie für diesen Senat anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Wenske als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt;
b. wird Richter am Bundesgerichtshof Wenske jeweils für den 6. Strafsenat neben Vorsitzender Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bartel als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen sowie als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
c. wird im Geschäftsverteilungsplan 2025 im Abschnitt B. VI. Vorrang der Aufgaben und Vertretung in Ziffer 2. b) bb) folgender Satz 2 eingefügt:
„Dabei gilt für die Vertretung des 6. Strafsenats, dass die beisitzenden Mitglieder des 5. Strafsenats in der Reihenfolge des Dienstalters, beginnend mit dem dienstjüngsten Mitglied, zur Vertretung berufen sind. Nach einem Vertretungseinsatz tritt der Vertreter an das Ende der Reihe. Ein Sitzungstag beim 6. Strafsenat gilt als ein Vertretungseinsatz.“
2. Mit dem Wirksamwerden der Ernennung von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Feilcke zum Mitglied des Unabhängigen Kontrollrats wird Richter am Bundesgerichtshof Fritsche jeweils für den 6. Strafsenat als erstes stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen sowie als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
gez. Limperg
DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 10. April 2025
- S 221 -
Das Präsidium hat am 10. April 2025 beschlossen:
1. XIII. Zivilsenat/Kartellsenat
a) Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tolkmitt wird mit Nachrang gegenüber Richterin am Bundesgerichthof Dr. Roloff zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats bestellt.
b) Mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof wird Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Roloff zur Vorsitzenden des XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats bestellt und zugleich für den XIII. Zivilsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und für den Kartellsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat entsandt.
Gleichzeitig wird
- Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tolkmitt zum alleinigen stellvertretenden Vorsitzenden des XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats bestellt und jeweils anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Roloff für den XIII. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen, für den Kartellsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat sowie für den XIII. Zivilsenat und Kartellsenat als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
- Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Picker anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tolkmitt für den XIII. Zivilsenat und für den Kartellsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
2. 4. Strafsenat/6. Strafsenat/Ermittlungsrichter/Bereitschaftsdienst
Mit Wirkung zum 1. Juni 2025
- wird Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Dietsch von den Aufgaben des Ermittlungsrichters I entbunden; gleichzeitig wechselt sie vom 4. Strafsenat zum 6. Strafsenat;
- werden Richterin am Bundesgerichtshof Adams (II. Zivilsenat) die Aufgaben des Ermittlungsrichters I übertragen;
- werden Richterin am Bundesgerichtshof Dr. von Pückler (X. Zivilsenat) anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Adams die Aufgaben des Ermittlungsrichters IV übertragen; gleichzeitig scheidet sie aus dem Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter aus;
nimmt Richterin am Bundesgerichtshof Pastohr (XIII. Zivilsenat/VIa. Zivilsenat - Hilfssenat) am Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter teil.
gez. Limperg
DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 13. März 2025
- S 221 -
Das Präsidium hat am 13. März 2025 beschlossen:
1. Richterin am Oberlandesgericht Pastohr wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof in Abänderung des Beschlusses vom 18. April 2024 dem VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) sowie dem XIII. Zivilsenat und dem Kartellsenat zugewiesen.
Gleichzeitig scheidet Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Vogt-Beheim aus dem VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) aus und gehört fortan nur noch dem XIII. Zivilsenat und dem Kartellsenat an.
2. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hohoff wird für den 3. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
gez. Limperg