Informationsdienste
Bibliothek, Dokumentationsstelle und Entscheidungsversand bilden die Abteilung Informationsdienste.
Bibliothek
Mit einem Bestand von gut 411.000 Medieneinheiten und über 600 laufenden Zeitschriften ist die Bibliothek des Bundesgerichtshofs eine der größten Gerichtsbibliotheken Deutschlands. Sie sammelt schwerpunktmäßig zivil- und strafrechtliche Literatur und macht diese in systematischer Freihandaufstellung zugänglich. Die Bibliothek dient in erster Linie der Informationsversorgung der Angehörigen des Gerichts, der Angehörigen der Bundesanwaltschaft und der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte. Darüber hinaus trägt sie zu einem verbesserten Zugang der Öffentlichkeit zu Rechtsinformationen bei, indem ihr Medienbestand auch externen Nutzern zur Verfügung steht.
Dokumentationsstelle
Bei der Publikation der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kommt der Dokumentationsstelle eine zentrale Rolle zu. Mit ihr beteiligt sich der Bundesgerichtshof seit 1980 an der Dokumentation für das elektronische juristische Informationssystem „juris“. Seit 1986 werden von der Dokumentationsstelle nicht nur die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dokumentiert, sondern auch Entscheidungen der Instanzgerichte im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Dokumentationskonzept sieht vor, dass zum einen alle von den Gerichten übersandten Entscheidungen Aufnahme in die Datenbank finden und zum anderen juristische Fachzeitschriften ausgewertet werden.
Entscheidungsversand
Anfragen nach Urteilsabdrucken werden vom Entscheidungsversand bearbeitet. Privatpersonen und kommerzielle Nutzer, etwa Verlage, erhalten hier die gewünschten Entscheidungen. Dem Entscheidungsversand ist auch die Pflege der Datenbank mit den BGH-Entscheidungen im Internet übertragen. Dort sind die seit dem 1. Januar 2000 getroffenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Volltext abrufbar. Die Datenbank wird täglich aktualisiert.