Der Bundesgerichtshof

Präsidentin

An der Spitze des Bundesgerichtshofs steht die Präsidentin. Sie ist zum einen Dienstvorgesetzte der Richter, Beamten und Tarifbeschäftigten des Bundesgerichtshofs. Als solche übt sie unter anderem die Dienstaufsicht aus, gegenüber den Richtern freilich nur in den sich aus der richterlichen Unabhängigkeit (Artikel 97 des Grundgesetzes) ergebenden Grenzen. Zum anderen ist sie Richterin, die – kraft Gesetzes – den Vorsitz im Senat für Anwaltssachen, im Großen Senat für Zivilsachen, im Großen Senat für Strafsachen sowie in den Vereinigten Großen Senaten innehat. Außerdem pflegt die Präsidentin die Kontakte zu anderen Gerichten und Justizorganisationen in Deutschland und im Ausland.

Informationen zur Präsidentin des Bundesgerichtshofs und ihren Amtsvorgängern sind unter dem Navigationspunkt Präsidenten zusammengestellt.